Rechtsprechung
LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs-64 Js 750/17-51/17 |
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Pflichtverteidiger
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- OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12
Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem …
Auszug aus LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass in der Rechtsprechung umstritten ist, ob es in Konstellationen, in denen ein Mitangeklagter verteidigt ist, der Grundsatz des fairen Verfahrens und das Prinzip der Waffengleichheit gebieten, auch den weiteren Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. zum Streitstand etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12 m.w.N.).Vielmehr ist in jedem Einzelfall anhand einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände gesondert zu prüfen, ob aus Gründen der Waffengleichheit und / oder des fairen Verfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13).
Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).
- OLG Hamburg, 30.01.2013 - 3 Ws 5/13
Strafverfahren: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Beiordnung eines …
Auszug aus LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17
Vielmehr ist in jedem Einzelfall anhand einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände gesondert zu prüfen, ob aus Gründen der Waffengleichheit und / oder des fairen Verfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13).Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).
- OLG Köln, 20.06.2012 - 2 Ws 466/12
Beiordnung eines Pflichtverteidigers aus Gründen der Waffengleichheit mit einem …
Auszug aus LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17
Vielmehr ist in jedem Einzelfall anhand einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände gesondert zu prüfen, ob aus Gründen der Waffengleichheit und / oder des fairen Verfahrens die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten ist (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12; OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13).Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).
- LG Verden, 04.03.2014 - 1 Qs 36/14
Pflichtverteidigung - notwendige Beiordnung wegen verteidigtem Mitangeklagten
Auszug aus LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17
Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12). - LG Itzehoe, 12.01.2012 - 1 Qs 3/12
Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus …
Auszug aus LG Essen, 09.03.2018 - 64 Qs 51/17
Es ist daher anerkannt, dass es in derartigen Konstellationen nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens geboten sein kann, dem nicht verteidigten Angeklagten einen Pflichtverteidiger beizuordnen, um dessen Fähigkeit, sich zu verteidigen und auf etwaige belastende Angaben des verteidigten Mitangeklagten angemessen reagieren zu können, sicherzustellen (vgl. etwa LG Verden, Beschluss vom 04.03.2014 - 1 Qs 36/14; LG Itzehoe, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 Qs 3/12 sowie i.E. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 30.01.2013 - 3 Ws 5/13; OLG Köln, Beschluss vom 20.06.2012 - 2 Ws 466/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.11.2012 - 4a Ws 151/12).