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   LG Essen, 09.05.2017 - 12 O 185/16   

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https://dejure.org/2017,26859
LG Essen, 09.05.2017 - 12 O 185/16 (https://dejure.org/2017,26859)
LG Essen, Entscheidung vom 09.05.2017 - 12 O 185/16 (https://dejure.org/2017,26859)
LG Essen, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 12 O 185/16 (https://dejure.org/2017,26859)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08

    Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind

    Auszug aus LG Essen, 09.05.2017 - 12 O 185/16
    Danach darf es dem Geschädigten nicht zum Nachteil gereichen, dass die Beurteilung eines hypothetischen Verlaufs mit nicht zu beseitigenden erheblichen Unsicherheiten behaftet ist (BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az: VI ZR 186/08, Rn. 19).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Fällen bei denen ein Schadensereignis in jungen Jahren eintritt, auch der Beruf, die Vor- und Weiterentwicklung der Eltern, ihre Qualifikationen in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen der Geschwister herangezogen (BGH, Urteil vom 05.10.2010, a. a. O. Rn. 20; OLG Frankfurt, VersR 1989, 48).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 10 U 16/07

    Ersatzanspruch des Mieters wegen sonstiger Verwendungen

    Auszug aus LG Essen, 09.05.2017 - 12 O 185/16
    Ob und inwieweit eine Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur auf dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (BGH, MDR 199, 696; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 741).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2020 - 12 U 461/19

    Schadensersatzansprüche aufgrund Baumängeln; Haftung Architekt für Baumängel;

    Das Landgericht Stuttgart verurteilte am 16.2.2017 (Beiakten 12 O 185/16) nach vorausgegangenem Beweisverfahren (12 OH 17/13) die Klägerin zur Vorschusszahlung von 80.000 Euro an die klagende WEG T.-Straße 86-92 wegen Baumängeln (stehendes Wasser und Rost auf Bodenblechen, bereits angerostete Grundkonstruktion und an den Unterseiten Zinkausblühungen).

    Im Vorprozess vor dem Landgericht Stuttgart (12 O 185/16) sei rechtskräftig festgestellt worden, dass stehendes Wasser und Rost auf Bodenblechen, eine bereits angerostete Grundkonstruktion und an den Unterseiten Zinkausblühungen und Rost vorhanden und darauf zurückzuführen sei, dass die Bodenbleche der Balkone nicht über ein Gefälle von 1, 5 % verfügten und die Bleche nicht hinreichend stark verzinkt seien.

    (1) Das Landgericht hat zu Recht festgestellt, dass sich die Beklagten Ziff. 1 und 2 gemäß den §§ 74 Abs. 1, 68 ZPO daran festhalten lassen müssen, dass im Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart mit dem Az. 12 O 185/16 (Beiakte) mit Urteil vom 16.2.2017 (Bl. 189 der Beiakte) rechtskräftig festgestellt wurde, dass an den Balkonen der Gebäude T.-Straße 82-92 stehendes Wasser und Rost auf den Bodenblechen, bereits angerostete Grundkonstruktionen und an den Unterseiten Zinkausblühungen und Rost festgestellt wurden.

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