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   LG Essen, 10.06.2020 - 13 S 85/19   

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https://dejure.org/2020,22765
LG Essen, 10.06.2020 - 13 S 85/19 (https://dejure.org/2020,22765)
LG Essen, Entscheidung vom 10.06.2020 - 13 S 85/19 (https://dejure.org/2020,22765)
LG Essen, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 13 S 85/19 (https://dejure.org/2020,22765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    Normaler Verschleiß ist bei einem Gebrauchtwagen kein Sachmangel i. S. von § 434 I BGB

  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - Schadenersatz bei Nichterfüllung durch Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen als Sachmangel?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2020 - 13 S 85/19
    Das Berufungsgericht überprüft dabei die Beweiswürdigung des Amtsgerichts nicht darauf, ob es zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können, sondern nur, ob die Beweiswürdigung vertretbar, insbesondere frei von Widersprüchen ist, den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwiderläuft oder Teile des Beweisergebnisses ungewürdigt lässt (vgl. etwa BGH, NJW 2004, 1876; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 529, Rn. 7 f.).

    Es muss sich jedoch ergeben, dass eine "sachentsprechende" Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. etwa BGH, NJW 2004, 1876; Zöller/Heßler, 31. Auflage, § 529, Rn. 7f.).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2020 - 13 S 85/19
    Denn derartiger Verschleiß stellt bereits keinen Mangel i.S.d. § 434 BGB dar (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05 = NJW 2006, 434, beck- online).
  • AG Essen-Borbeck, 22.08.2019 - 14 C 26/18

    Abbruch einer eBay-Auktion hinsichtlich eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Essen, 10.06.2020 - 13 S 85/19
    Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 22.08.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck (Az. 14 C 26/18) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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