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LG Essen, 10.08.2011 - 7 T 353/11 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 13 Abs. 2 InsO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Rücknahme eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung des Zeitpunktes der Kenntnis des Schuldners von der Insolvenzeröffnung; Infragestellen der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 17
Voraussetzungen für die Rücknahme eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung des Zeitpunktes der Kenntnis des Schuldners von der Insolvenzeröffnung; Infragestellen der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 01.06.2011 - 160 IN 76/11
- LG Essen, 10.08.2011 - 7 T 353/11
- BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06
Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des …
Auszug aus LG Essen, 10.08.2011 - 7 T 353/11
Der Schuldner ist durch den angefochtenen Beschluss nicht beschwert, was nach den allgemeinen Grundsätzen der Zivilprozessordnung Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist, da das Amtsgericht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens u.a. seinem Eigenantrag stattgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2007, IX ZB 170/06).