Rechtsprechung
LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierung von Textabschnitten eines Buches als Schmähkritik bzgl. einer sektenähnlich gegründeten Partei mit stalinistischen und maoistischen Tendenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Textabschnitte über Partei mit stalinistischen und maoistischen Tendenzen sind nicht von Meinungsfreiheit gedeckt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Vergleich mit Stalin und Mao verletzt Persönlichkeitsrecht
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.03.2013)
Marxisten verklagen Verlag: MLPD will keine Sekte sein
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12
- LG Essen, 12.08.2015 - 4 O 246/12
- OLG Hamm, 12.08.2015 - 3 U 70/13
- OLG Hamm, 28.09.2015 - 3 U 70/13
Papierfundstellen
- ZUM 2013, 961