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   LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17   

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https://dejure.org/2018,11592
LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17 (https://dejure.org/2018,11592)
LG Essen, Entscheidung vom 12.03.2018 - 3 O 28/17 (https://dejure.org/2018,11592)
LG Essen, Entscheidung vom 12. März 2018 - 3 O 28/17 (https://dejure.org/2018,11592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Kohle braucht halt länger: RWE-Klage zu Datteln abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15

    Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Maßgeblich sind darüber hinaus die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Interessenlage der Parteien und die sonstigen Begleitumstände des Vertragsschlusses (OLG München, Urt. v. 27.04.2017 - U 3922/15 Kart m.w.N. zu einer vertraglichen Wirtschaftsklausel).Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist grundsätzlich insoweit kein Raum, als es um Erwartungen und Umstände geht, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollen.

    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH NJW 2006, 899, 901; OLG München, Urt. v. 27.04.2017 - U 3922/15 Kart; vgl. auch BGH NJW 2013, 2745, 2746 für eine individualvertragliche Wirtschaftsklausel).

    Insofern müssten die Parteien anerkanntermaßen jedenfalls solche Preisschwankungen hinnehmen, wie sie zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen zu beobachten waren (vgl. OLG München Urt. v. 27.04.2017 - U 3922/15 Kart).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von dem in dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil des OLG München (v. 27.04.2017 - U 3922/15 Kart, Anl. B 68).

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Auch die Umwandlung als solche begründet allein ebenso wenig einen wichtigen Grund i.S.d. § 314 BGB (vgl. BGH NJW 2014, 1447).

    Eine auf diese Vorschrift gestützte Kündigung kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, allenfalls dann in Betracht, wenn weitere besondere Umstände hinzutreten, die die Fortführung des Vertrages durch den übernehmenden Rechtsträger unzumutbar machen (BGH NJW 2014, 1447, 1450).

    Selbst der BGH hat im zitierten Fall, in dem es um einen Verwaltervertrag, der höchstpersönlicher Natur ist, ausgeführt, an die besonderen Umstände seien zwar keine hohen Anforderungen zu stellen, es fehle jedoch regelmäßig an den erforderlichen nicht ganz unerheblichen nachteiligen Änderungen, wenn die sachliche Betreuung aus Kundensicht im Wesentlichen unverändert bleibe (BGH NJW 2014, 1447, 1450).

  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Geschäftsgrundlage eines Vertrages kann nur sein, was den Vereinbarungen zu Grunde liegt, nicht die Vereinbarung selbst (vgl. BGH NJW 2004, 3439, 3441).

    Grundsätzlich kommt zwar auch ohne ausdrücklichen Austausch der Parteien hierüber das Äquivalenzverhältnis, namentlich dass der vereinbarte Preis dem Wert der Leistung entspricht, als Geschäftsgrundlage in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 3439, 3441).

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage führt nämlich nur ausnahmsweise zur völligen Beseitigung des Vertragsverhältnisses; in aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen (BGH NJW 1984, 1746, 1747).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen;

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH NJW 2006, 899, 901; OLG München, Urt. v. 27.04.2017 - U 3922/15 Kart; vgl. auch BGH NJW 2013, 2745, 2746 für eine individualvertragliche Wirtschaftsklausel).
  • BGH, 26.03.2008 - X ZR 70/06

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abstrahlung von Werbevideos; Rechtsfolgen

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Derzeit nicht in die Abwägung mit einzubeziehen - wenngleich ohnehin nach obigen Ausführungen typisches und unvermeidliches Risiko bei Vertragsschlüssen mit einer Kapitalgesellschaft - sind der geplante Verkauf der F1-Anteile an die finnische G SE sowie die - ohnehin bislang nicht durch Tatsachen gestützten - Prognosen der Beklagten über das weitere Schicksal der Klägerin zu 1), weil maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines wichtigen Grundes der Zeitpunkt der Kündigung ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1155, 1156) und es an einer (erneuten) Kündigungserklärung fehlt.
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Jedenfalls wenn Verhandlungen über die Anpassung abgelehnt werden oder zu keinem Ergebnis führen, kann der Anpassungsberechtigte auf Zustimmung zur Anpassung oder unmittelbar auf die begehrte Rechtsfolge klagen (BGH NJW 2012, 373, 375; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl. 2018, § 313 Rn. 40 f.).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH NJW 2006, 899, 901; OLG München, Urt. v. 27.04.2017 - U 3922/15 Kart; vgl. auch BGH NJW 2013, 2745, 2746 für eine individualvertragliche Wirtschaftsklausel).
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    Auszug aus LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17
    Wäre für eine ergänzende Vertragsauslegung kein Raum, weil sie das Vertragsverhältnis derart umgestaltete, dass eine Herleitung aus dem Vertragswillen ausschiede, bliebe gleichwohl der Anwendungsbereich für eine Vertragsanpassung wegen gestörter Geschäftsgrundlage eröffnet (vgl. BGH NJW 2017, 2191, 2192).
  • OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18

    Kündigungen der Lieferverträge über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in

    Nach einer Erweiterung ihrer Hilfswiderklage, die sie im Senatstermin am 14.03.2019 erneut umgestellt hat, beantragt sie nunmehr, 1. das Urteil des LG Essen vom 12.03.2018, Az. 3 O 28/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
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