Rechtsprechung
LG Essen, 12.12.2017 - 2 O 265/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Herabrutschen vom Beifahrersitz, Schadensersatz, Betriebsgefahr
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Herabrutschen vom Beifahrersitz: Wer haftet wie?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Herabrutschen vom Beifahrersitz - Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
Auszug aus LG Essen, 12.12.2017 - 2 O 265/17
Der Schädiger muss somit solche Schäden nicht ersetzen, die als eine Verwirklichung des so genannten allgemeinen Lebensrisikos zu bewerten sind (BGH NJW 1989, 2616; BGH, NJW 1993, 2234; OLG Stuttgart, NZV 2013, 349).Denn da die Haftung nach § 7 StVG daraus resultiert, dass durch die Verwendung des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird, muss die darauf gegründete Verantwortlichkeit von Halter und Fahrer auf solche Schäden beschränkt bleiben, in denen sich gerade die von dem Kraftfahrzeug als solchem ausgehenden Gefahren aktualisiert haben (BGH NJW 1989, 2616).
- OLG Stuttgart, 07.08.2012 - 13 U 78/12
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsrechtliche Zurechnung eines …
Auszug aus LG Essen, 12.12.2017 - 2 O 265/17
Der Schädiger muss somit solche Schäden nicht ersetzen, die als eine Verwirklichung des so genannten allgemeinen Lebensrisikos zu bewerten sind (BGH NJW 1989, 2616; BGH, NJW 1993, 2234; OLG Stuttgart, NZV 2013, 349). - LG Tübingen, 31.05.2010 - 7 S 11/09
Haftungsverteilung bei Umstürzen eines abgestellten Motorrades
Auszug aus LG Essen, 12.12.2017 - 2 O 265/17
Diesbezüglich wird auch auf die Entscheidung des Landgerichts Tübingen, NJW 2010, 2290 verwiesen. - BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
Auszug aus LG Essen, 12.12.2017 - 2 O 265/17
Der Geschädigte ist für jeden Schaden mitverantwortlich, bei dessen Entstehung er in zurechenbarer Weise mitgewirkt hat (BGH NJW 1997, 2234). - BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92
Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"
Auszug aus LG Essen, 12.12.2017 - 2 O 265/17
Der Schädiger muss somit solche Schäden nicht ersetzen, die als eine Verwirklichung des so genannten allgemeinen Lebensrisikos zu bewerten sind (BGH NJW 1989, 2616; BGH, NJW 1993, 2234; OLG Stuttgart, NZV 2013, 349).
- LG Cottbus, 09.01.2020 - 6 O 444/18
Krankentagegeldversicherung: Rückzahlungsanspruch eines Versicherers aufgrund des …
Mit Urteil vom 17.01.2017 hat das Landgericht Bad Kreuznach (Az.: 2 O 265/17) die Berufsunfähigkeit des Beklagten festgestellt.