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   LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07   

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LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07 (https://dejure.org/2007,11230)
LG Essen, Entscheidung vom 15.11.2007 - 4 O 168/07 (https://dejure.org/2007,11230)
LG Essen, Entscheidung vom 15. November 2007 - 4 O 168/07 (https://dejure.org/2007,11230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 19 Nr. 3, § 24 Nr. 3, § 25 Nr. 1 (1) Lit. a VOB/A

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Anspruch des erfolgreichen Bieters auf Zahlung von Mehrkosten infolge verzögerter Zuschlagserteilung; Vorbehaltslose Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist; Terminliche Bestimmung des Zeitpunktes der Zuschlagserteilung im Sinne eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Bindefrist: Verlängerung der Bindefrist und Aktualisierung der Ausführungszeit (kein Mehrvergütungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Baubeginn genannt: Verzögerter Zuschlag löst keinen Mehrvergütungsanspruch aus! (IBR 2008, 141)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Eine den Inhalt des Angebots abändernde oder auch nur relativierende Interpretation der Zustimmungserklärung verbietet sich, weil ein Vorbehalt wegen des Nachverhandlungsverbotes des § 24 Nr. 3 VOB/A und des zwingenden Ausschlussgrundes für verspätete Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A nicht hätte erklärt werden dürfen (vgl. nur BayObLG, NZBau 2002, 689).

    Während die Regelung des § 11 VOB/A über Vertragsfristen den Inhalt des Auftrags im Blick hat, betrifft die Bestimmung des § 19 VOB/A über die Zuschlagsfrist das Procedere der Auftragserteilung (vgl. BayObLG, NZBau 2002, 689, 690).

    Insoweit unterscheidet sich der zur Entscheidung anstehende Fall grundlegend von solchen Fällen, in denen der Bauvertrag seinem Inhalt nach auf eine überholte Ausführungszeit gerichtet ist und daher insoweit der Anpassung bedarf (so im Falle von BayObLG, NZBau 2002, 689 ff.; OLG Jena, NZBau 2005, 341 ff.).

    Die Verletzung dieses Vertrauens rechtfertigt jedoch nicht die Annahme eines allgemeinen "Vergabeverzögerungsrisikos" in der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers (so aber BayObLG, NZBau 2002, 689, 690 f.; OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344).

  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Insoweit unterscheidet sich der zur Entscheidung anstehende Fall grundlegend von solchen Fällen, in denen der Bauvertrag seinem Inhalt nach auf eine überholte Ausführungszeit gerichtet ist und daher insoweit der Anpassung bedarf (so im Falle von BayObLG, NZBau 2002, 689 ff.; OLG Jena, NZBau 2005, 341 ff.).

    Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit der Wettbewerber - vom Sonderfall missbräuchlicher Verzögerung abgesehen - jedoch nicht (so aber OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344): Das Risiko der Vergabeverzögerung trifft alle Teilnehmer eines Vergabeverfahrens gleichermaßen; sofern es sich wegen eines durch einen Mitbieter angestrengten Nachprüfungsverfahrens realisiert, ist es dem Vergabeverfahren nach dem Rechtsschutzsystem des GWB sogar immanent.

    Die Verletzung dieses Vertrauens rechtfertigt jedoch nicht die Annahme eines allgemeinen "Vergabeverzögerungsrisikos" in der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers (so aber BayObLG, NZBau 2002, 689, 690 f.; OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344).

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Ein allgemeiner Anspruch auf Zuschlagserteilung kann der VOB/A nach Wortlaut und Regelungszusammenhang selbst dann nicht entnommen werden, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht nach § 26 VOB/A aufheben kann (BGHZ 139, 259 = NJW 1998, 3636, 3638 f.; BGH, NZBau 2003, 168; BGH, NZBau 2003, 293, 294; zustimmend etwa Ingenstau/Korbion , VOB-Kommentar, 16. Auflage 2007, § 26 VOB/A Rn. 4).

    Allerdings darf der Teilnehmer bei einer öffentlichen Ausschreibung darauf vertrauen, dass er eine realistische Chance auf eine Amortisation seiner oft sehr erheblichen Aufwendungen zur Ausarbeitung eines sorgfältig kalkulierten Angebots hat (BGH, NJW 1998, 3636, 3637).

    Sie bildet nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3636 ff.) lediglich den maßgeblichen Grund für die regelmäßig auf das negative Interesse gerichtete Ersatzpflicht des Ausschreibenden nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (§§ 311, 280 Abs. 1 BGB).

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 24 U 58/05

    Ausschreibungsverfahren: Angebotsmodifikation wegen veränderter

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Vor diesem Hintergrund überzeugt es nicht, eine ohne ausdrücklichen Vorbehalt erklärte Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist dahingehend auszulegen, sie schaffe - letztlich doch in Abänderung des Angebots - "lediglich eine Vertrauensgrundlage für den Auftraggeber, dass der Bieter weiterhin bereit ist, den Auftrag entsprechend seinem Angebot auszuführen, soweit sich dessen Grundlagen nicht nachweislich geändert haben" (so aber OLG Hamm, NJW-RR 2007, 819, 820).

    Allerdings wird eine derartige Konstellation im Bauvertragsrecht im Falle zeitlich verzögerter Auftragsvergabe angenommen, wenn das ursprüngliche Angebot nach dem Kalender bestimmte Ausführungsfristen enthält und mit dem Zuschlag infolge der zeitlichen Verzögerung eine neue Bauzeit festgelegt wird (BGHZ 162, 259 = NJW 2005, 1653, 1655; OLG Hamm, NJW-RR 2007, 819).

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Allerdings wird eine derartige Konstellation im Bauvertragsrecht im Falle zeitlich verzögerter Auftragsvergabe angenommen, wenn das ursprüngliche Angebot nach dem Kalender bestimmte Ausführungsfristen enthält und mit dem Zuschlag infolge der zeitlichen Verzögerung eine neue Bauzeit festgelegt wird (BGHZ 162, 259 = NJW 2005, 1653, 1655; OLG Hamm, NJW-RR 2007, 819).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Zuschlags- und Bindefrist - anders als der Inhalt der abgegebenen Angebote, vgl. § 24 Nr. 3 VOB/A - auch im Verlaufe eines Vergabeverfahrens noch einvernehmlich verlängert werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 578; BayObLG, NZBau 2000, 49; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 19.11.2007, § 19 VOB/A, Rz. 4942 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 196/75

    Anpassung der Preise für Fernwärme an allgemeine Kostenentwicklung ?

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, dass der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muss, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl etwa BGH, NJW 1958, 1772; BGH, NJW 1974, 1186, NJW 1977, 2262; BGH, NJW-RR 1993, 881; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 128/72

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Erbbaurechtsvertrages -

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, dass der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muss, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl etwa BGH, NJW 1958, 1772; BGH, NJW 1974, 1186, NJW 1977, 2262; BGH, NJW-RR 1993, 881; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Ein allgemeiner Anspruch auf Zuschlagserteilung kann der VOB/A nach Wortlaut und Regelungszusammenhang selbst dann nicht entnommen werden, wenn der Auftraggeber die Ausschreibung nicht nach § 26 VOB/A aufheben kann (BGHZ 139, 259 = NJW 1998, 3636, 3638 f.; BGH, NZBau 2003, 168; BGH, NZBau 2003, 293, 294; zustimmend etwa Ingenstau/Korbion , VOB-Kommentar, 16. Auflage 2007, § 26 VOB/A Rn. 4).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
    Dementsprechend ist anerkannt, dass die Zuschlags- und Bindefrist - anders als der Inhalt der abgegebenen Angebote, vgl. § 24 Nr. 3 VOB/A - auch im Verlaufe eines Vergabeverfahrens noch einvernehmlich verlängert werden kann (vgl. nur OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 578; BayObLG, NZBau 2000, 49; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 19.11.2007, § 19 VOB/A, Rz. 4942 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

    Das Landgericht (Leitsätze veröffentlicht in BauR 2008, 723) ist zwar im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin mit ihrer vorbehaltlosen Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist ihr ursprüngliches Angebot über den zunächst vorgesehenen Zeitraum hinaus aufrechterhalten hat und der Zuschlag auf dieses ursprüngliche Angebot erteilt worden ist (siehe dazu die folgenden Ausführungen unter a) bis c)).
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