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   LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15   

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https://dejure.org/2016,45679
LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15 (https://dejure.org/2016,45679)
LG Essen, Entscheidung vom 15.12.2016 - 2 O 285/15 (https://dejure.org/2016,45679)
LG Essen, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 2 O 285/15 (https://dejure.org/2016,45679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung eines Energiekonzerns für geeignete Schutzmaßnahmen zugunsten des Eigentums eines Grundstücks vor einer Gletscherflut aus der Lagune; Verursachungsbeitrag des Energiekonzerns am Klimawandel durch Treibhausgasemissionen

  • Betriebs-Berater

    Energiekonzern ist nicht haftbar für durch den Klimawandel verursachte Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gletscherschmelze in Peru: Energieunternehmen haften nicht für Schäden des Klimawandels

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2016)

    Lliuya ./. RWE AG: Klage wegen behaupteter Eigentumsbeeinträchtigung durch CO2-Ausstoß

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2017)

    Mit juristischen Waffen gegen den Klimawandel

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2016)

    Bauer aus Peru verklagt RWE: Señor Luciano kämpft um sein Haus

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.12.2016)

    Klage gegen deutschen Energiekonzern: Jetzt zahl mal, RWE

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Pressekommentar, 15.12.2016)

    RWE-Urteil: Arbeitsverweigerung in Essen

Sonstiges

  • taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.01.2017)

    Klage gegen RWE: Bauer aus Peru legt Berufung ein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 734
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Grundsätzlich kann der Eigentümer, der eine Beeinträchtigung seines Eigentums selbst beseitigt hat, von dem nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB an sich hierzu verpflichteten Störer Ersatz der zu der Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, weil er ein Geschäft des Störers besorgt hat oder - wenn sich die Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht feststellen lassen - weil der Störer unter Ersparung eigener Aufwendungen von seiner Beseitigungspflicht frei geworden und deshalb ungerechtfertigt bereichert ist (§§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGB) (BGH NJW 2005 1366 m.w.N.).

    Zustandsstörer ist der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigter einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 05 1366).

  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 100/69

    Gemeinsame Giebelmauer; Zusammenhang behördlicher Anordnung mit fehlerhafter

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Das Ereignis muss demnach die Möglichkeit eines Erfolges der eingetretenen Art generell nicht unerheblich erhöht haben (vgl. z.B. BGH NJW 72, 195).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B.: BGHZ 98, 235; BGHZ 60, 235; BGH NJW 2004, 603, 604).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 4 U 140/10

    Feststellungsklage im Zusammenhang mit einem Abfallbeseitigungsanspruch:

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Sofern eine Verpflichtung zur Beseitigung einer Störung festgestellt werden soll, sind an die Bestimmtheit des Feststellungsantrags ähnliche Anforderungen zu stellen, wie bei einem Leistungsantrag (OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.5.2011, Az 4 U 140/10).
  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung durch seine unmittelbare oder mittelbare Handlung oder sein pflichtwidriges Unterlassen adäquat verursacht hat (BGH NJW 07 432).
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Bei mehreren Handlungen verschiedener Verursacher dürfte nach den Grundsätzen der kumulativen Kausalität keine der jeweiligen Handlungen hinweg gedacht werden können, ohne dass der Erfolg entfiele (BGH NJW 1990 2882).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B.: BGHZ 98, 235; BGHZ 60, 235; BGH NJW 2004, 603, 604).
  • BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11

    Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Der Klageantrag muss eine zu beseitigende Beeinträchtigung bzw. eine unterlassende Beeinträchtigung grundsätzlich so konkret angeben, dass für die Zwangsvollstreckung die notwendige Bestimmtheit gesichert ist (BGH NJW 2013 1807).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Daran gemessen ist ein Klageantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 99, 954 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B.: BGHZ 98, 235; BGHZ 60, 235; BGH NJW 2004, 603, 604).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 111/97

    Begriff der Umwelteinwirkung i.S. des UmwHG bei Schadstoffemissionen

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Versagung einer Entschädigung für

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

  • OLG Hamm - 5 U 15/17 (anhängig)

    Beweisaufnahme in Peru im Rechtsstreit Lliuya ./. RWE - Reise nach Peru - 320.000

    Vorinstanz: Landgericht Essen, Urteil vom 15.12.2016, Az. 2 O 285/15.
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