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   LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16   

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https://dejure.org/2017,35259
LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16 (https://dejure.org/2017,35259)
LG Essen, Entscheidung vom 18.08.2017 - 16 O 302/16 (https://dejure.org/2017,35259)
LG Essen, Entscheidung vom 18. August 2017 - 16 O 302/16 (https://dejure.org/2017,35259)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 28.08.1998 - 1 U 81/94
    Auszug aus LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    In Fällen, in denen ein Grundstückbesitzer die Unterlassung von Geräuschimmissionen von Flugzeugen, die sein Grundstück überfliegen, begehrt, ist höchstrichterlich entschieden, dass grundsätzlich nicht der Luftfahrtunternehmer, der die Flugzeuge betreibt, sondern der Betreiber des Flughafens, in dessen Flugschneise die betreffenden Flugzeuge an- oder abfliegen, als Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71 -, BGHZ 59, 378-386, Rn. 9 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.1998 - 1 U 81/94 = BeckRS 1998, 16191, beck-online).

    Wenn sonach auch die störenden Geräusche unmittelbar von den Luftfahrzeugen über dem Grundstück des Klägers erzeugt werden, so stehen diese Geräusche doch in untrennbarem Zusammenhang mit der Benutzung des Geländes der Beklagten als Flughafen (BGH, Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71 -, BGHZ 59, 378-386, Rn. 9 - juris; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.1998 - 1 U 81/94 = BeckRS 1998, 16191, Rn. 58 - beck-online).

    Nachträglich zur Verfügung stehende technische Maßnahmen bzw. Neuerungen, die zu einer weiteren Reduzierung von Geräuschimmissionen führen bzw. führen können - wie vorliegend der in Rede stehende Einbau von Wirbelgeneratoren - können schon im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des Luftverkehrs nicht dazu führen, dass die Nutzung des Luftraums vorschriftswidrig wird (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urt. v. 28.8.1998 - 1 U 81/94, BeckRS 1998, 16191, Rn. 77 - beck-online).

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

    Auszug aus LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    In Fällen, in denen ein Grundstückbesitzer die Unterlassung von Geräuschimmissionen von Flugzeugen, die sein Grundstück überfliegen, begehrt, ist höchstrichterlich entschieden, dass grundsätzlich nicht der Luftfahrtunternehmer, der die Flugzeuge betreibt, sondern der Betreiber des Flughafens, in dessen Flugschneise die betreffenden Flugzeuge an- oder abfliegen, als Störer i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB anzusehen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71 -, BGHZ 59, 378-386, Rn. 9 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.1998 - 1 U 81/94 = BeckRS 1998, 16191, beck-online).

    Wenn sonach auch die störenden Geräusche unmittelbar von den Luftfahrzeugen über dem Grundstück des Klägers erzeugt werden, so stehen diese Geräusche doch in untrennbarem Zusammenhang mit der Benutzung des Geländes der Beklagten als Flughafen (BGH, Urteil vom 10. November 1972 - V ZR 54/71 -, BGHZ 59, 378-386, Rn. 9 - juris; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.08.1998 - 1 U 81/94 = BeckRS 1998, 16191, Rn. 58 - beck-online).

  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis

    Auszug aus LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    Sachdienlichkeit ist zu bejahen, wenn mit der geänderten Klage die noch bestehenden Streitpunkte mit erledigt werden können, der Streit unter Verwendung des bisherigen Prozessstoffes also endgültig behoben und ein neuer Prozess vermieden werden kann (BGH, Urteil vom 26. Mai 1986 - II ZR 237/85 -, juris).
  • OLG Bremen, 13.06.2014 - 2 U 2/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine zivilrechtliche Nachbarklage auf Unterlassung von

    Auszug aus LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    Grundsätzlich sind nach der Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses Unterlassungs-, Änderungs- und Beseitigungsansprüche ausgeschlossen, unabhängig davon ob sie aus dem Privatrecht oder aus dem öffentlichen Recht hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04 = NJW 2005, 660, beck-online; BGH, Urteil vom 21.1.1999 - III ZR 168-97; OLG Bremen, Urt. v. 13.6.2014 - 2 U 2/14 = NVwZ-RR 2014, 879; BeckOK BGB/Fritzsche BGB, § 1004 Rn. 109, beck-online; Staudinger/Roth (2016), § 906 BGB, Rn. 148 - juris).
  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 61/80

    Anspruch auf Einschränkung des Flugbetriebes - Anspruch auf Unterlassung

    Auszug aus LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen geht die Kammer überdies davon aus, dass der Kläger die Folge-/Begleiterscheinungen des von der Beklagten vorschriftsgemäß durchgeführten Luftverkehrs - wie insbesondere den gerügten Fluglärm - im Sinne des § 1004 Abs. 2 BGB dulden muss (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1986 - V ZR 61/80 -, Rn. 9, juris; sowie auch Staudinger/Roth (2016), § 905 BGB, Rn. 21; BeckOK-BGB/Fritzsche, § 905 Rn. 3, beck-online).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
    Grundsätzlich sind nach der Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses Unterlassungs-, Änderungs- und Beseitigungsansprüche ausgeschlossen, unabhängig davon ob sie aus dem Privatrecht oder aus dem öffentlichen Recht hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04 = NJW 2005, 660, beck-online; BGH, Urteil vom 21.1.1999 - III ZR 168-97; OLG Bremen, Urt. v. 13.6.2014 - 2 U 2/14 = NVwZ-RR 2014, 879; BeckOK BGB/Fritzsche BGB, § 1004 Rn. 109, beck-online; Staudinger/Roth (2016), § 906 BGB, Rn. 148 - juris).
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