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   LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14   

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https://dejure.org/2016,61733
LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14 (https://dejure.org/2016,61733)
LG Essen, Entscheidung vom 19.02.2016 - 12 O 366/14 (https://dejure.org/2016,61733)
LG Essen, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 12 O 366/14 (https://dejure.org/2016,61733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; Schadensersatzanspruch durch Haftungsfreistellung des Fahrers des verunfallten Fahrzeugs i.R.d. betrieblichen Tätigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14
    Mit einem vom Arbeitgeber organisierten Sammeltransport wird hier jedenfalls ein Grad der gewerblichen Gestaltung erreicht, der die Verwirklichung des Risikos als Verwirklichung eines betrieblichen Risikos im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII erscheinen lässt, bei dem der Arbeitgeber und die Kollegen von der Haftung freigestellt sind (vgl. BAG , Urt. v. 19.08.2004, Az. 8 AZR 349/03, abrufbar unter beck-online.de).

    Entgegen des Wortlauts des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in der weiteren Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ist ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels eines betriebseigenen Fahrzeugs von der Wohnung zu einer Baustelle oder zurück ereignet, als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen (vgl. BAG , Urt. v. 19.08.2004, Az. 8 AZR 349/03, abrufbar unter beck-online.de; OLG Düsseldorf , Urt. v. 22.09.2005, Az. 1 U 170/04, abrufbar unter juris.de; OLG Celle , Urt. v. 12.05.2010, Az. 14 U 166/09, abrufbar unter jurion.de).

    Ist von einem von dem Arbeitgeber organisierten Sammeltransport der Arbeitnehmer auszugehen, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Fahrt über das Betriebsgelände der Arbeitgeberin führt, oder ob - wie im Fall - ein Direkttransport von Haustür zum Ort der Tätigkeitsausführung, hier in den O, und von dort zurück zu der Wohnstätte der Mitarbeiter führen soll (vgl. BAG , Urt. v. 19.08.2004, Az. 8 AZR 349/03, abrufbar unter beck-online.de).

  • OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Haftungsprivilegierung des Fahrers eines

    Auszug aus LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14
    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber insbesondere dem Beklagten zu 1) und dem Zeugen E nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überlassen hat, selbst über die Gestaltung der Fahrerrolle zu bestimmen (vgl. OLG Dresden , Urt. v. 24.07.2013, Az. 7 U 2032/12, r + s 2013, 628 [629]).

    Hierbei ist davon auszugehen, dass sich bei dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Kläger manifestiert hat, wobei dieses Verhältnis zum Unfall keinen oder nur einen losen Zusammenhang hat (vgl. OLG Dresden , Urt. v. 24.07.2013, Az. 7 U 2032/12, r + s 2013, 628 {629]).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII

    Auszug aus LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14
    Entgegen des Wortlauts des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in der weiteren Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ist ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels eines betriebseigenen Fahrzeugs von der Wohnung zu einer Baustelle oder zurück ereignet, als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen (vgl. BAG , Urt. v. 19.08.2004, Az. 8 AZR 349/03, abrufbar unter beck-online.de; OLG Düsseldorf , Urt. v. 22.09.2005, Az. 1 U 170/04, abrufbar unter juris.de; OLG Celle , Urt. v. 12.05.2010, Az. 14 U 166/09, abrufbar unter jurion.de).

    Letztlich kommt es auch nicht darauf an, ob die Fahrt unmittelbar am Tag des Beginns der Leistungserbringung erfolgt, oder aber bereits am Vorabend (vgl. hierzu OLG Düsseldorf , Urt. v. 22.09.2005, Az. 1 U 170/04, abrufbar unter juris.de).

  • OLG Celle, 12.05.2010 - 14 U 166/09

    Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S.v. § 105 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch

    Auszug aus LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14
    Entgegen des Wortlauts des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in der weiteren Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ist ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels eines betriebseigenen Fahrzeugs von der Wohnung zu einer Baustelle oder zurück ereignet, als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen (vgl. BAG , Urt. v. 19.08.2004, Az. 8 AZR 349/03, abrufbar unter beck-online.de; OLG Düsseldorf , Urt. v. 22.09.2005, Az. 1 U 170/04, abrufbar unter juris.de; OLG Celle , Urt. v. 12.05.2010, Az. 14 U 166/09, abrufbar unter jurion.de).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1969 - 20 U 90/69
    Auszug aus LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14
    Eine Teilkostenentscheidung kann ergehen, da sie unabhängig davon ist, wie der Rechtsstreit im Übrigen letztlich ausgeht, denn die Beklagte zu 1) scheidet mit dem insoweit Endurteil aus dem Rechtsstreit aus (vgl. OLG Düsseldorf , Teilurt. v. 18.11.1969, Az. 20 U 90/69, NJW 1970, 568 [569]).
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