Rechtsprechung
LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs - 95 Js 1038/19 - 35/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 464a Abs. 2
Bußgeldverfahren, notwendige Auslagen
- beck-blog
Anthropologisches SV-Gutachten privat eingeholt: Kein Auslagenersatz nach Einstellung
- bussgeldsiegen.de
Privat eingeholtes Sachverständigengutachten Bußgeldverfahren - Erstattung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Erstattung der Kosten für ein SV-Gutachten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18
Bußgeldverfahren, Erstattung, SV-Kosten
Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).Nach der Auffassung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris), welcher sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht.
Wenn dann aber zunächst auf eigenes Kostenrisiko veranlasste private Ermittlungen sich tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirken, sind die Kosten hierfür stets zu erstatten (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris).
- KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein …
Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
Auch wird darauf abgestellt, ob die Behörden den Beweisanregungen oder -anträgen der Verteidigung nachkommen und ob ohne die private Ermittlung sich die Prozesslage des Betroffenen verschlechtern würde (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20.02.2012, 1 Ws 72/09, zitiert nach juris). - LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07
Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren
Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
In dem zitierten Beschluss des Landgerichts Dresden (LG Dresden, Beschl. v. 07.10.2009, 5 Qs 50/07, zitiert nach juris) war ein amtswegig eingeholtes Gutachten mit objektivierbaren Mängeln behaftet, so dass es der Überprüfung durch ein Privatgutachten bedurfte.
- LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17
Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten
Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
Abgesehen von der Konstellation, in der das Privatgutachten tatsächlich ursächlich für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens geworden ist, werden die Kosten ausnahmsweise z.B. auch dann als erstattungsfähig angesehen, wenn es ein abgelegenes und technisch schwieriges Sachgebiet betrifft (LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018, 26 Qs 214/17, zitiert nach juris). - LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18
Kostenerstattung nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen …
Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris). - LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19
SV-Kosten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren
Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
In dem der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (LG Bielefeld, Beschl. v. 19.12.2019, 10 Qs 425/19, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Sachverhalt handelte es sich um ein Gutachten zu einer schwierigen technischen Fragestellung, so dass das Gericht die Einholung eines Privatgutachtens als notwendige Vorbereitung für die Prozessführung und Darlegung durch den Verteidiger ansah und sie somit als erstattungsfähig behandelt hat.
- LG Oldenburg, 28.03.2022 - 5 Qs 108/20
Sachverständigenkosten, Erstattungsfähigkeit. Sachverständigenhonorar
Insoweit ist kein abgelegenes oder technisch schwieriges Sachgebiet betroffen (vgl. LG Essen, Beschl. v. 19.07.2021 - 27 Qs 35/21, 27 Qs - 95 Js 1037/19 - 35/21, juris).