Rechtsprechung
   LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36061
LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19 (https://dejure.org/2021,36061)
LG Essen, Entscheidung vom 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19 (https://dejure.org/2021,36061)
LG Essen, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19 (https://dejure.org/2021,36061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs 31/18

    Bußgeldverfahren, Erstattung, SV-Kosten

    Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).

    Nach der Auffassung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris), welcher sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht; Anders als im Zivilprozess, in dem die Natur des Parteiprozesses ein (weiteres) Privatgutachten zur Herstellung von 'Waffengleichheit" erforderlich machen kann, weil zum Beispiel dann, wenn die Gegenseite ihren Vortrag auf ein eigenes Privatgutachten stützen kann, der eigenen Substantiierungspflicht sonst nicht genügt werden kann, bietet die Verpflichtung des Gerichts und nach dem Gesetz auch der Anklagebehörde zur umfassenden Sachaufklärung zunächst Gewähr für die umfassende Objektivität auch eines von Amts wegen beauftragten Gutachtens.

    Wenn dann aber zunächst auf eigenes Kostenrisiko veranlasste private Ermittlungen sich tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirken, sind die Kosten hierfür stets zu erstatten (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen

    Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    Auch wird darauf abgestellt, ob die Behörden den Beweisanregungen oder -anträgen der Verteidigung nachkommen und ob ohne die private Ermittlung sich die Prozesslage des Betroffenen verschlechtern würde (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20.02.2012, 1 Ws 72/09, zitiert nach' juris).
  • LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten

    Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    Abgesehen von der Konstellation, in der das Privatgutachten tatsächlich ursächlich für den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens geworden ist, werden die Kosten ausnahmsweise z.B. auch dann als erstattungsfähig angesehen, wenn es ein abgelegenes und technisch schwieriges Sachgebiet betrifft (LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018, 26 Qs 214/17, zitiert nach juris).
  • LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19

    SV-Kosten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    In dem der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (LG Bielefeld, Beschl. v. 19.12.2019, 10 Qs 425/19, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Sachverhalt handelte es sich um ein Gutachten zu einer schwierigen technischen Fragestellung, so dass das Gericht die Einholung eines Privatgutachtens als notwendige Vorbereitung für die Prozessführung und Darlegung durch den Verteidiger ansah und sie somit als erstattungsfähig behandelt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht