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   LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08   

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LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08 (https://dejure.org/2009,2831)
LG Essen, Entscheidung vom 20.04.2009 - 4 O 368/08 (https://dejure.org/2009,2831)
LG Essen, Entscheidung vom 20. April 2009 - 4 O 368/08 (https://dejure.org/2009,2831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wirksame Werbeeinwilligung i.d.R. nur durch "double-opt-in"-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Rechtsanwalts durch die Zusendung eines E-Mail-Newsletters; Nachweis der Einwilligung des Empfängers in die Zusendung mittels eines double-opt-in-Verfahrens; Inanspruchnahme des Inhabers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
    Zum Rechtsanwalt als geplagtem Adressaten von Werbe-E-Mails

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
    Single-Opt-In bei Werbe-E-Mails unzureichend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbe-E-Mails unzulässig bei singleoptin

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Werbe-Newsletter nur durch Double-Opt-In-Verfahren nachweisbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Single-Opt-In-Verfahren nicht ausreichend für Werbe-Mails

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Single-Opt-In-Verfahren für Newsletter nicht ausreichend

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Werbe-E-Mails nur mit Einverständnis

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Werbe-E-Mails nur mit Einverständnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Single-opt-in-Verfahren nicht ausreichend für Werbe-Mails

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Single-Opt-In-Verfahren unzureichend bei Newsletter-Bestellung - Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren stellte keine Werbung dar

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis zur Newsletter-Anmeldung nur durch Double-Opt-in möglich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1556
  • GRUR-RR 2009, 353
  • MMR 2009, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Berlin, 07.01.2000 - 15 O 495/99

    Wettbewerbsrecht; rechtswidrige E-Mail-Werbung an Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Bei der Bewertung des Vorliegens eines solchen Eingriffs können die zum Wettbewerbsrecht entwickelten Regeln herangezogen werden, da die Rechtsfigur des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auch dazu dient, Lücken im Anwendungsbereich des UWG zu schließen (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229), die sich hier daraus ergeben, dass es sich bei den Parteien nicht um Mitbewerber handelt.

    Aus der parallelen Schutzrichtung des UWG und der Regeln über den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergibt sich, dass aufgrund der für das UWG geltenden Regelung des § 7 II Nr. 3 UWG auch im Rahmen der §§ 823 1, 1004 I BGB von einer unzumutbaren Belästigung und damit von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb schon aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten e-mail auszugehen ist (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230; AG Hamburg, NJW 2005, 3220; i.E. ebenso KG NJW-RR 2005, 51).

    Entscheidend ist vielmehr, dass sich jede einzelne e-mail als Teil der Gesamtbelästigung des Spammings darstellt, so dass sich der Empfänger gegen jede einzelne e-mail zur Wehr setzen können muss, um sich gegen das insgesamt zu erheblichen Beeinträchtigungen führende Gesamtproblem wehren zu können (LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230).

    Die erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund des bereits eingetretenen Verstoßes vermutet und kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entkräftet werden (AG Berlin, 11.06.2008 a.E.; LG Berlin NJW-RR 2000, 1229), die hier nicht erfolgt ist.

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Denn Störer ist auch derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des Rechtsgutes beiträgt (BGH NJW 2004, 3102, 3105), und zwar unabhängig von Art und Umfang seines Tatbeitrages (Pal., BGB, 67. Aufl., vor § 823 Rn. 22).

    Für den mittelbaren Störer, also denjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vornimmt, ist darüber hinaus die Verletzung von Handlungspflichten erforderlich, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit dem in Anspruch Genommenen eine Überprüfung des unmittelbar Handelnden zuzumuten ist (BGH NJW 2004, 3102, 3105).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Denn nach diesen Grundsätzen fehlt es an der Erforderlichkeit der Selbstmandatierung, wenn der Wettbewerbsverstoß unschwer zu erkennen ist (BGH NJW 2004, 2448).

    Die Regelung des § 91 II 4 ZPO, wonach ein Rechtsanwalt, der sich selbst vor dem Prozessgericht vertritt, einen Anspruch auf Kostenerstattung wie ein bevollmächtigter Rechtsanwalt hat, findet als Sonderregelung für das gerichtliche Verfahren auf die außergerichtliche Abmahnung keine Anwendung (BGH JuS 2004, 1110, 1111 m. Anm. Schmidt).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Ohne Bedeutung ist bei der für den offenen Tatbestand des eingerichteten Gewerbebetriebs erforderlichen Gesamtabwägung, dass die Entfernung der jeweils streitgegenständlichen e-mail für sich betrachtet keinen großen Aufwand erfordert (BGH NJW 2004, 1655, 1657).

    Dabei hat sie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu fehlerhaften Zusendungen kommt (BGH NJW 2004, 1655, 1657).

  • AG Berlin-Mitte, 11.06.2008 - 21 C 43/08

    Notwendigkeit der Einwilligung zur E-Mail-Werbung durch Double-Opt-In

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Dieser Gesichtspunkt ist bei einem Rechtsanwalt als Empfänger der e-mail von besonderem Gewicht, da ihm bei versehentlicher Löschung ein Haftungsfall drohen kann (AG Berlin-Mitte, Az.: 21 C 43/08).

    Dementsprechend kann der Nachweis der Einwilligung durch den Werbenden nur durch das sog. double-opt-in-Verfahren oder ein entsprechendes Verfahren, nicht aber durch das von der Beklagten zu 2) verwendete single-opt-in-Verfahren geführt werden, weil dieses Verfahren den Missbrauch durch Unbefugte, die Daten anderer Personen gegen deren Willen verwenden, nicht ausschließen kann (AG Berlin-Mitte, Az.: 21 C 43/08).

  • OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06

    Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Bei der Bewertung des Vorliegens eines solchen Eingriffs können die zum Wettbewerbsrecht entwickelten Regeln herangezogen werden, da die Rechtsfigur des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auch dazu dient, Lücken im Anwendungsbereich des UWG zu schließen (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229), die sich hier daraus ergeben, dass es sich bei den Parteien nicht um Mitbewerber handelt.

    Aus der parallelen Schutzrichtung des UWG und der Regeln über den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergibt sich, dass aufgrund der für das UWG geltenden Regelung des § 7 II Nr. 3 UWG auch im Rahmen der §§ 823 1, 1004 I BGB von einer unzumutbaren Belästigung und damit von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb schon aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten e-mail auszugehen ist (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230; AG Hamburg, NJW 2005, 3220; i.E. ebenso KG NJW-RR 2005, 51).

  • AG Hamburg-Altona, 31.10.2001 - 319 C 446/01

    Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der Interessen

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Als solcher, einfach zu ermittelnder Verstoß ist etwa die unerwünschte Übersenden von Werbefaxen anzusehen (AG Hamburg-Altona, Az.: 319 C 446/01).
  • AG München, 30.11.2006 - 161 C 29330/06

    E-Mail Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Denn sofern sich die Bestätigungsmail tatsächlich auf die Bestätigung beschränkt und nicht bereits selbst werbenden Inhalt hat, muss der Empfänger diese unverlangte e-mail hinnehmen (AG München, NJW-RR 2007, 547, 548).
  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Aus der parallelen Schutzrichtung des UWG und der Regeln über den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergibt sich, dass aufgrund der für das UWG geltenden Regelung des § 7 II Nr. 3 UWG auch im Rahmen der §§ 823 1, 1004 I BGB von einer unzumutbaren Belästigung und damit von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb schon aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten e-mail auszugehen ist (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230; AG Hamburg, NJW 2005, 3220; i.E. ebenso KG NJW-RR 2005, 51).
  • AG Hamburg, 20.06.2005 - 5 C 11/05

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08
    Aus der parallelen Schutzrichtung des UWG und der Regeln über den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergibt sich, dass aufgrund der für das UWG geltenden Regelung des § 7 II Nr. 3 UWG auch im Rahmen der §§ 823 1, 1004 I BGB von einer unzumutbaren Belästigung und damit von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb schon aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten e-mail auszugehen ist (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230; AG Hamburg, NJW 2005, 3220; i.E. ebenso KG NJW-RR 2005, 51).
  • AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12

    Einwilligung für Werbe-E-Mails einer Partnerbörse im Single-Opt-in-Verfahren

    Dazu fehlt es an einem entsprechenden Satz der Lebenserfahrung, da die missbräuchliche Verwendung von fremden E-Mail-Adressen durch Dritte, wie dieser Fall belegt, keine zu vernachlässigende Ausnahme darstellt (LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, AZ.: 4 O 368/08).

    Vielmehr wäre es der Schuldnerin zumutbar gewesen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2006, Az.: 4 O 67/05; LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az.: 4 O 368/08), ein sog. Double-Opt-In oder ein entsprechendes Verfahren einzurichten, bei welchem der Inhaber einer E-Mail-Adresse nach der Anmeldung dieser beim Dienst der Schuldnerin eine erste Nachricht mit der Aufforderung erhält, die Anmeldung durch das Öffnen der in dieser E-Mail enthaltenen Internetadresse zu bestätigen (Check-Mail).

  • AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09

    Die Double-Opt-In-Methode ist auch bei offline erhaltenen E-Mail-Adressen

    Die im Rahmen dieses Verfahrens eingehende Bestätigungsmail stellt nämlich für sich allein noch keine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar (LG Essen NJW-RR 2009, 1556-1558).

    Durch die Einrichtung dieses Double-opt-in Verfahrens wird der Werbende auch nicht übermäßig belastet (LG Essen NJW-RR 2009, 1556-1558).

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