Rechtsprechung
LG Essen, 20.09.2017 - 20 O 7/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren eines Vereins wegen des Werfens von Feuerzeugen bei einem Heimspiel der Lizenzspielermannschaft und einer daraufhin gegen diesen verhängten Verbandsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16
Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines …
Auszug aus LG Essen, 20.09.2017 - 20 O 7/17
Der Kläger ist deshalb - unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.09.2016, AZ: VII ZR 14/16 - der Ansicht, der Beklagte sei verpflichtet, ihm, dem Kläger, die inzwischen bezahlte Geldstrafe von 5.000,00 EUR sowie die inzwischen bezahlten hälftigen Verfahrenskosten i.H.v. 100, 00 EUR zu erstatten.Derartige Handlungen unterlässt der verständige Zuschauer bereits aus dem eigenen Interesse eines ungestörten Spielablaufs (vgl. BGH NJW 2016, 3715).In diesem Sinne war er daher u.a. gehalten, Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper, Waffen aller Art und sonstige Gegenstände, die der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, nicht mit ins Stadion zu bringen und diese auch nicht zu verwenden, insbesondere nicht auf das Spielfeld zu werfen.
- AG Berlin-Lichtenberg, 08.02.2010 - 3 C 156/09
Schadenersatz wegen Störung eines Fußballspiels: Ersatzanspruch des gastgebenden …
Auszug aus LG Essen, 20.09.2017 - 20 O 7/17
Auch der Rechtsgedanke des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB im Falle alternativer Kausalität ist insoweit im Vertragsrecht entsprechend anzuwenden (vgl. AG Lichtenberg Urteil vom 08.02.2010 AZ: 3 C 156/09 m.w.N.). - LG Köln, 08.04.2015 - 7 O 231/14
Fußballspiel, Zündung, Böller, Schadensersatz
Auszug aus LG Essen, 20.09.2017 - 20 O 7/17
Auch durch den Schutzzweck der Norm ist hier eine diesbezügliche Begrenzung der Haftung nicht geboten (vgl. LG Köln Urteil vom 08.04.2015 AZ 7 O 231/14).