Rechtsprechung
   LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22642
LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17 (https://dejure.org/2017,22642)
LG Essen, Entscheidung vom 22.06.2017 - 4 O 4/17 (https://dejure.org/2017,22642)
LG Essen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 4 O 4/17 (https://dejure.org/2017,22642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoaufnahmen von einem Sicherheitskontrolleur

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Indes vermag nicht jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Geldentschädigung auszulösen; erforderlich ist insoweit vielmehr, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1134; BGH GRUR 1996, 227, 229).

    Anders als in dem Fall, in dem der Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1996, 227, 229) eine Geldentschädigung aufgrund wiederholter und hartnäckiger einwilligungsloser Bildnisveröffentlichung zugebilligt hat, hat vorliegend der Kläger seinen Widerspruch zur Filmaufnahme bzw. deren Veröffentlichung nicht ausdrücklich bekundet und damit der Beklagte nicht unter Missachtung des eindeutig geäußerten Willens des Klägers die Filmaufnahmen veröffentlicht.

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 95, 212 214 f.; BGHZ 183, 227 Rn. 11; BGH AfP 2012, 260 Rn. 15, jeweils mwN; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591, 592).

    Außerdem ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen Eingriff besteht als auch ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, dass das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (vgl. BGH AfP 1985, 110, 113; BGHZ 95, 212, 215).

  • OLG Karlsruhe, 14.10.1998 - 6 U 120/97
    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Neben der Veröffentlichung der Aufnahmen ohne Einwilligung des Klägers greift vorliegend bereits die bloße Anfertigung der Aufnahmen in Verbreitungsabsicht rechtswidrig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1699).

    Schon die bloße Anfertigung der Aufnahmen in Verbreitungsabsicht greift hier rechtswidrig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers ein (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1699).

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 2010, 1454 ff; BGH GRUR 2008, 446 - jeweils m.w.N.), dass im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden kann.

    Eine solche Interessenabwägung kann jedoch weder in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht erstellt und bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden, noch in Bezug auf bereits veröffentlichte Bilder, deren Veröffentlichung sich in einem anderen Kontext als der zu beanstandenden Berichterstattung als zulässig erweisen könnte (BGH NJW 2010, 1454).

  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 7 U 4/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Hierbei wird von der Rechtsprechung nur in besonders gelagerten Fallkonstellationen der Verletzung ideeller Interessen eine Geldentschädigung zugebilligt, so insbesondere, wenn die Intimsphäre durch Veröffentlichung von Nacktaufnahmen verletzt wird, Bildnisse in unzutreffendem und schwer ehrenrührigem Kontext oder zu Werbezwecken oder wiederholt und besonders hartnäckig einwilligungslos oder entgegen eines ausgesprochenen Verbots veröffentlicht werden (vgl. BGH GRUR 1985, 39; OLG Frankfurt GRUR 1987, 195; OLG Koblenz NJW 1997, 1375; BGH GRUR 1958, 408; BGH GRUR 1992, 557; OLG Hamburg AfP 2009, 509; OLG Hamm NJW 2004, 919).
  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 10 U 1667/95

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am Bild als

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Hierbei wird von der Rechtsprechung nur in besonders gelagerten Fallkonstellationen der Verletzung ideeller Interessen eine Geldentschädigung zugebilligt, so insbesondere, wenn die Intimsphäre durch Veröffentlichung von Nacktaufnahmen verletzt wird, Bildnisse in unzutreffendem und schwer ehrenrührigem Kontext oder zu Werbezwecken oder wiederholt und besonders hartnäckig einwilligungslos oder entgegen eines ausgesprochenen Verbots veröffentlicht werden (vgl. BGH GRUR 1985, 39; OLG Frankfurt GRUR 1987, 195; OLG Koblenz NJW 1997, 1375; BGH GRUR 1958, 408; BGH GRUR 1992, 557; OLG Hamburg AfP 2009, 509; OLG Hamm NJW 2004, 919).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Hierbei wird von der Rechtsprechung nur in besonders gelagerten Fallkonstellationen der Verletzung ideeller Interessen eine Geldentschädigung zugebilligt, so insbesondere, wenn die Intimsphäre durch Veröffentlichung von Nacktaufnahmen verletzt wird, Bildnisse in unzutreffendem und schwer ehrenrührigem Kontext oder zu Werbezwecken oder wiederholt und besonders hartnäckig einwilligungslos oder entgegen eines ausgesprochenen Verbots veröffentlicht werden (vgl. BGH GRUR 1985, 39; OLG Frankfurt GRUR 1987, 195; OLG Koblenz NJW 1997, 1375; BGH GRUR 1958, 408; BGH GRUR 1992, 557; OLG Hamburg AfP 2009, 509; OLG Hamm NJW 2004, 919).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Indes vermag nicht jede Verletzung des Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf Geldentschädigung auszulösen; erforderlich ist insoweit vielmehr, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1134; BGH GRUR 1996, 227, 229).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 95, 212 214 f.; BGHZ 183, 227 Rn. 11; BGH AfP 2012, 260 Rn. 15, jeweils mwN; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591, 592).
  • OLG München, 13.01.2009 - 18 U 4520/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Konkludente Einwilligung in die

    Auszug aus LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine unter diesen Voraussetzungen wirksame Einwilligung, insbesondere für die danach notwendige ordnungsgemäße Aufklärung trägt der die Aufnahmen Tätigende (OLG München, ZUM 2009, 429).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

  • OLG Frankfurt, 11.09.1986 - 6 U 171/85

    Foto der Freundin / Freundin von Leonard Cohen

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00

    Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

  • OLG Frankfurt, 19.04.2012 - 16 U 189/11

    Recht am eigenen Bild und Wort: Konkludente Einwilligung in Filmaufnahmen während

  • OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90

    Steuerberater

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild

  • OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung

  • EGMR, 07.02.2012 - 39954/08

    Axel Springer AG in Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäußerung) verletzt durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht