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   LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12   

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https://dejure.org/2015,7543
LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12 (https://dejure.org/2015,7543)
LG Essen, Entscheidung vom 24.03.2015 - 12 O 37/12 (https://dejure.org/2015,7543)
LG Essen, Entscheidung vom 24. März 2015 - 12 O 37/12 (https://dejure.org/2015,7543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Pressemeldung)

    Oligarch scheitert mit Klage gegen RWE - Ex-Konzernchef muss weiter bangen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzklage gegen RWE abgewiesen

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.03.2015)

    Schadensersatzforderung: Russischer Oligarch scheitert mit Klage gegen RWE

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Sintez-Geschäft: Millionenklage gegen Grossmann zugelassen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um geplatzten Deal: Ermittlungen gegen Ex-RWE-Chef

  • juve.de (Kurzinformation)

    Ex-RWE-Vorstand setzt sich endgültig gegen russischen Kläger durch

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Oligarchenklage: RWE und Ex-Chef Großmann wehren sich

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jürgen Großmann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 13.02.1997 - 29 U 4891/96

    Durchgreifen einer Einrede einer Schiedsgerichtsklausel; Wirksamkeit und

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Zwar gibt es punktuell Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass Schiedsabreden auch auf Leitungsorgane von juristischen Personen erstreckt sind (vgl. OLG München , Urt. v. 13.02.1997, Az. 29 U 4891-96, NJW-RR 1998, 198 [198 f.], indes betraf die Entscheidung einerseits die Reichweite einer Schiedsabrede und nicht die Wirkung eines ausländischen Schiedsspruchs und andererseits eine Konstellation bei der es sich nach dem mitgeteilten Sachverhalt um eine vereinsrechtliche handelte, in der das Gericht eine Vergleichbarkeit zu der Rechtsprechung betreffend die OHG und die Einbeziehung des persönlich in Anspruch genommenen Gesellschafters angenommen hat, die hier fraglich erscheint.
  • OLG Köln, 15.02.2000 - 9 Sch 13/99

    Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruch des Schiedsgerichts bei dem

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Ganz auf der Linie der hiesigen Rechtsprechung liegen auch die Anerkennungsentscheidungen deutscher Gerichte betreffend Schiedssprüche des London Court of International Arbitration (vgl. OLG Köln , VersUrt. v. 15.02.2000, Az. 9 Sch 13/99, BeckRS 2011, 19891 unter II. 2.).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Unterscheidet sich jedoch der Streitgegenstand des neuen Rechtsstreits von dem des Vorprozesses, weil ein seinem Wesen nach anderer Sachverhalt vorgetragen wird, so steht die Rechtskraft des früheren Urteils der neuen Klage nicht entgegen, selbst wenn das Klageziel äußerlich unverändert geblieben ist und die Tatsachen, die der neuen Klage zu Grunde gelegt sind, schon im Vorprozess hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH , Urt. v. 18.07.2000, Az. X ZR 62/98, NJW 2000, 3492 [3494]; BGH , Urt. v. 13.12.1989, Az. IV b ZR 19/89, NJW 1990, 1795 [1796]; BGH , Urt. v. 08.02.1995, Az. VIII ZR 14/94, NJW 1995, 1757 [1758 f.]).
  • BGH, 28.11.1963 - VII ZR 112/62

    Statut für Schiedsvertrag

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Diese Sichtweise findet Bestätigung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen, in der ausdrücklichen Wahl des in der Sache anwendbaren - hier russischen - Rechts eine konkludente Wahl auch des auf die Schiedsvereinbarung anwendbaren Rechts sieht (vgl. nur BGH , Urt. v. 28.11.1963, Az. VII ZR 112/62, NJW 1964, 591 [592]).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 42/80

    Lodo di arbirato irrituale im Sinne des italienischen Rechts als schuldrechtlich

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    d) Dem Schiedsspruch des London Court of International Arbitration fehlt nicht etwa die Anerkennungsfähigkeit, weil es sich um einen bloß schuldrechtlich wirkenden Schiedsspruch, angenähert dem italienischen lodo di arbitrato irrituale (vgl. hierzu BGH , Urt. v. 08.10.1981, Az. III ZR 42/80, NJW 1982, 1224 [1225]), handeln würde.
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Unterscheidet sich jedoch der Streitgegenstand des neuen Rechtsstreits von dem des Vorprozesses, weil ein seinem Wesen nach anderer Sachverhalt vorgetragen wird, so steht die Rechtskraft des früheren Urteils der neuen Klage nicht entgegen, selbst wenn das Klageziel äußerlich unverändert geblieben ist und die Tatsachen, die der neuen Klage zu Grunde gelegt sind, schon im Vorprozess hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH , Urt. v. 18.07.2000, Az. X ZR 62/98, NJW 2000, 3492 [3494]; BGH , Urt. v. 13.12.1989, Az. IV b ZR 19/89, NJW 1990, 1795 [1796]; BGH , Urt. v. 08.02.1995, Az. VIII ZR 14/94, NJW 1995, 1757 [1758 f.]).
  • BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06

    Berücksichtigung von im Ausgangsverfahren geltend zu machenden Einwendungen im

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    In dieser Konstellation ist ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (vgl. etwa BGH , Urt. v. 17.04.2008, Az. III ZB 97/06, SchiedsVZ 2008, 196 [197 f.]; Reichold , in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl., 2013, § 1061 Rdnr. 6) gegeben, da sich die Klägerin in unüberbrücklichen Widerspruch zu ihrem vorherigen Verhalten setzt.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1969 - 20 U 90/69
    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Eine Teilkostenentscheidung kann ergehen, da sie unabhängig davon ist, wie der Rechtsstreit im Übrigen letztlich ausgeht, denn die Beklagte zu 1) scheidet mit dem Endurteil aus dem Rechtsstreit aus (vgl. OLG Düsseldorf , Teilurt. v. 18.11.1969, Az. 20 U 90/69, NJW 1970, 568 [569]).
  • BGH, 02.03.1978 - III ZR 99/76

    Bindung des Rechtsnachfolgers an Schiedsklausel

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Denn die Bindung durch Rechtskraft erstreckt sich nach deutschem Zivilprozessrecht zunächst auf die Parteien, darüber hinaus auf Rechtnachfolger, § 325 ZPO, in Fällen der Abtretung ist der Abtretungsempfänger gebunden wie der Zedent, wobei auch Bindungen aus Schiedsabreden mit übergehen (vgl. BGH , Urt. v. 02.03.1978, Az. III ZR 99/76, NJW 1978, 1585 [1586]).
  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus LG Essen, 24.03.2015 - 12 O 37/12
    Unterscheidet sich jedoch der Streitgegenstand des neuen Rechtsstreits von dem des Vorprozesses, weil ein seinem Wesen nach anderer Sachverhalt vorgetragen wird, so steht die Rechtskraft des früheren Urteils der neuen Klage nicht entgegen, selbst wenn das Klageziel äußerlich unverändert geblieben ist und die Tatsachen, die der neuen Klage zu Grunde gelegt sind, schon im Vorprozess hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH , Urt. v. 18.07.2000, Az. X ZR 62/98, NJW 2000, 3492 [3494]; BGH , Urt. v. 13.12.1989, Az. IV b ZR 19/89, NJW 1990, 1795 [1796]; BGH , Urt. v. 08.02.1995, Az. VIII ZR 14/94, NJW 1995, 1757 [1758 f.]).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81

    Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel

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