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   LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 70/19   

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LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 70/19 (https://dejure.org/2020,6328)
LG Essen, Entscheidung vom 25.02.2020 - 4 O 70/19 (https://dejure.org/2020,6328)
LG Essen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 4 O 70/19 (https://dejure.org/2020,6328)
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  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 70/19
    Dass die Gesetzeslage an dieser Stelle nicht unzweifelhaft und eindeutig ist, zeigt neben der kontrovers geführten Diskussion über Inhalt und Reichweite der Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 EG-VO Nr. 715/2007 auch der Umstand, dass das KBA einen Rückruf sämtlicher betroffener Fahrzeuge behördlich bis heute gerade nicht angeordnet hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 -, Rn. 81 - 84, juris).

    Es gilt daher ein formeller Gültigkeitsbegriff (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 U 134/19 -, Rn. 108, juris).

  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 70/19
    Eine Sittenwidrigkeit kommt hier nur in Betracht, wenn über die bloße Kenntnis von dem Einbau einer Einrichtung mit der in Rede stehenden Funktionsweise in den streitgegenständlichen Motor hinaus zugleich auch Anhaltspunkte dafür erkennbar wären, dass dies von Seiten der Beklagten in dem Bewusstsein geschah, hiermit möglicherweise gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen, und dieser Gesetzesverstoß billigend in Kauf genommen wurde (OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

    Vielmehr muss in dieser Situation, eine möglicherweise falsche, aber dennoch vertretbare Gesetzesauslegung und -anwendung durch die Organe der Beklagten in Betracht gezogen werden (OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18, juris Rn. 6).

  • OLG Celle, 18.12.2019 - 7 U 511/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes Benz C 220 BlueTec; Abgasreinigung

    Auszug aus LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 70/19
    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit der betreffenden Abschalteinrichtung im Sinne des Artikel 5 EG-VO Nr. 715/2007 einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 7 U 511/18 -, Rn. 28, juris m.w.N.).
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