Rechtsprechung
LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch über den Konzerngewinn durch Vorlage einer mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Konzernbilanz i.R.e. jährlichen Tantiemezahlung aufgrund Anstellungsvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 12.01.1998 - II ZR 82/93
Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der …
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Verrechnungsverbot">246 Abs. 1 S. 2 HGB ist insoweit normiert, dass ein Vermögensgegenstand, der wirtschaftlich einem anderen als dem Eigentümer zuzurechnen ist, in der Bilanz dieses wirtschaftlichen Eigentümers aufzunehmen ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.01.1998, Az. II ZR 82/93).Nach dem "typischem Verlauf" (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.1998, Az. II ZR 82/93) war vorliegend noch nicht absehbar, ob die Erwerberin tatsächlich Eigentümerin des Grundstücks werden würde oder ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben und selber das Eigentum erwerben würde.
- BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94
Aktivierung des Wertes von Gebäuden in der Jahresbilanz einer KG
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Verrechnungsverbot">246 Abs. 1 S. 2 HGB anzustellende wirtschaftliche Betrachtungsweise darf daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht den Blick dafür verstellen, dass die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zu einem bestimmten Vermögen zumindest in erster Linie von den zivilrechtlichen Regelungen bestimmt wird, die darüber entscheiden, wer einen Gegenstand nutzen, als Kreditunterlage einsetzen und über ihn verfügen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1995, Az. II ZR 164/94). - BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Eine Verwirkung des hinter dem einzelnen Anspruch liegenden Stammrechts kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80; KG Berlin, Urteil vom 27.11.2006, Az. 12 U 182/04).
- KG, 27.11.2006 - 12 U 182/04
Gewerberaummietvertrag: Nebenkostenzahlungspflicht ohne Erhebung von …
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Eine Verwirkung des hinter dem einzelnen Anspruch liegenden Stammrechts kommt grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1982, Az. IVb ZR 709/80; KG Berlin, Urteil vom 27.11.2006, Az. 12 U 182/04). - BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Die Pflicht zur Bilanzierung eines Vermögensgegenstandes aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums kann daher nur dann in Betracht kommen, wenn das bilanzierende Unternehmen gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine auch rechtlich abgesicherte Position inne hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft dergestalt von der Einwirkung auf die betreffenden Vermögensgegenstände auszuschließen, dass seinem Herausgabeanspruch bei typischem Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (…vgl. BGH a.a.O; BFH, Urteil vom 24.05.2006, Az. X R 57/04; BFH, Urteil vom 13.10.2016, Az. IV R 33/13). - BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13
Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von …
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Die Pflicht zur Bilanzierung eines Vermögensgegenstandes aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums kann daher nur dann in Betracht kommen, wenn das bilanzierende Unternehmen gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine auch rechtlich abgesicherte Position inne hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft dergestalt von der Einwirkung auf die betreffenden Vermögensgegenstände auszuschließen, dass seinem Herausgabeanspruch bei typischem Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (…vgl. BGH a.a.O; BFH, Urteil vom 24.05.2006, Az. X R 57/04; BFH, Urteil vom 13.10.2016, Az. IV R 33/13). - BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Maßstab für die Frage, ob das wirtschaftliche Eigentum an einem Grundstück übergegangen ist, ist zumindest der Übergang von Besitz, Gefahr, Lasten und Nutzen des Grundstücks auf den Erwerber (vgl. BFH, Urteil vom 04.06.2003, Az. X R 49/01) sowie der Übergang der Preisgefahr gem. § 446 BGB. - BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstoßen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2002, Az. VII ZR 23/02). - BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Dies kann aber nur für solche gelten, die in der Vergangenheit liegen und daher bereits fällig geworden sind, denn die Verwirkung eines Anspruchs setzt immer auch dessen Fälligkeit voraus (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. XII ZR 266/99). - BGH, 01.12.1969 - II ZR 224/67
Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem …
Auszug aus LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15
Lediglich in diesen Fällen könnte die Gesellschafterversammlung der Komplementärin zuständig sein (vgl. BGH Urteil vom 01.12.1969, II ZR 224/67). - BGH, 15.04.2014 - II ZR 44/13
Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer GmbH & Co. KG: Vertragsänderung …
- BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01
Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme …