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   LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11   

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https://dejure.org/2017,37664
LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11 (https://dejure.org/2017,37664)
LG Essen, Entscheidung vom 28.06.2017 - 11 O 21/11 (https://dejure.org/2017,37664)
LG Essen, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 11 O 21/11 (https://dejure.org/2017,37664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten einer Bank oder Sparkasse im Hinblick auf ein von ihr finanziertes Immobiliengeschäft; Verpflichtung der Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft; Außerordentliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 34 U 3/12

    Verbraucherrisiko - Vom eigenen Vermögensberater übervorteilt? Finanzierendes

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Dies kann der Fall sein, wenn eine Bank über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03; Urteil vom 25.09.07, XI ZR 274/05; BGH NJW 2006, 2099; BGH, Urteil vom 18.11.2003, XI ZR 322/01; OLG Hamm Urteil vom 15.01.2013, 34 U 3/12).

    Dazu bedürfte es des Hinzutretens weiterer besonderer Umstände, die hier aber nicht gegeben sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2013, 34 U 3/12; BGH Urteil vom 21.01.1988, III ZR 179/86; BGH Urteil vom 06.11.07, XI ZR 322/03).

    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objektes gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Betreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03; BGH Urteil vom 21.01.88, III ZR 179/86; OLG Hamm Urteil vom 15.01.13, 34 U 3/12).

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Dies kann der Fall sein, wenn eine Bank über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03; Urteil vom 25.09.07, XI ZR 274/05; BGH NJW 2006, 2099; BGH, Urteil vom 18.11.2003, XI ZR 322/01; OLG Hamm Urteil vom 15.01.2013, 34 U 3/12).

    Dazu bedürfte es des Hinzutretens weiterer besonderer Umstände, die hier aber nicht gegeben sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2013, 34 U 3/12; BGH Urteil vom 21.01.1988, III ZR 179/86; BGH Urteil vom 06.11.07, XI ZR 322/03).

    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objektes gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Betreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03; BGH Urteil vom 21.01.88, III ZR 179/86; OLG Hamm Urteil vom 15.01.13, 34 U 3/12).

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Dazu bedürfte es des Hinzutretens weiterer besonderer Umstände, die hier aber nicht gegeben sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2013, 34 U 3/12; BGH Urteil vom 21.01.1988, III ZR 179/86; BGH Urteil vom 06.11.07, XI ZR 322/03).

    Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objektes gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Betreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03; BGH Urteil vom 21.01.88, III ZR 179/86; OLG Hamm Urteil vom 15.01.13, 34 U 3/12).

  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Unter diesen Voraussetzungen kann in analoger Anwendung der Grundsätze über die Wissenszurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB auch Aktenwissen eines vom Geschäftsherrn beauftragten Dritten dem Geschäftsherrn zugerechnet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2013, 6 W 61/13).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Notar davon überzeugt hat, dass sich die Beteiligten über die Tragweite ihrer Erklärungen und das damit verbundene Risiko vollständig im Klaren sind und dennoch die konkrete Vertragsgestaltung ernsthaft wollen (BGH NJW 1995, 330).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 22 U 115/08

    Im Falle des Verkaufs eines Haldengrundstücks und bei Kenntnis hiervon auf Seiten

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Allerdings kann auch nicht jedes theoretisch verfügbare Wissen einer Person mit der Begründung, es habe eine Nachforschungspflicht bestanden, zugerechnet werden (BGH NJW 1999, 3777; OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2009, 22 U 115/08; OLG Nürnberg, Urteil vom 02.02,.2005, 6 U 3751/03).
  • OLG Nürnberg, 02.02.2005 - 6 U 3751/03

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Unterrichtung des Käufers über mögliche

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Allerdings kann auch nicht jedes theoretisch verfügbare Wissen einer Person mit der Begründung, es habe eine Nachforschungspflicht bestanden, zugerechnet werden (BGH NJW 1999, 3777; OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2009, 22 U 115/08; OLG Nürnberg, Urteil vom 02.02,.2005, 6 U 3751/03).
  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 171/90

    Eigenhaftung des Vertreters; Verschulden bei der Anbahnung von

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Gleiches gilt, wenn der Dritte wegen eines eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses dem Verhandlungsgegenstand besonders nahe steht, also wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGH NJW-RR 2005, 1137; BGH NJW-RR 1991, 1241; BGH NJW-RR 1992, 605).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Dies kann der Fall sein, wenn eine Bank über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2007, XI ZR 322/03; Urteil vom 25.09.07, XI ZR 274/05; BGH NJW 2006, 2099; BGH, Urteil vom 18.11.2003, XI ZR 322/01; OLG Hamm Urteil vom 15.01.2013, 34 U 3/12).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus LG Essen, 28.06.2017 - 11 O 21/11
    Gleiches gilt, wenn der Dritte wegen eines eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses dem Verhandlungsgegenstand besonders nahe steht, also wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGH NJW-RR 2005, 1137; BGH NJW-RR 1991, 1241; BGH NJW-RR 1992, 605).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 08.03.2007 - VII ZR 130/05

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98

    Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem

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