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   LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs-48 Js 249/19-7/21   

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LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs-48 Js 249/19-7/21 (https://dejure.org/2021,35900)
LG Essen, Entscheidung vom 28.07.2021 - 56 Qs-48 Js 249/19-7/21 (https://dejure.org/2021,35900)
LG Essen, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 56 Qs-48 Js 249/19-7/21 (https://dejure.org/2021,35900)
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  • LG Aachen, 08.07.2020 - 62 Qs 41/20

    Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, DNA-Gutachten

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Eine Schwierigkeit der Sachlage ist gegeben (vgl. LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris).

    Dazu benötigt er mangels eigener Sachkunde im vorliegenden Fall einen Verteidiger, weil der Angeklagte ohne Beistand nicht in der Lage wäre, sich sachgerecht mit dem molekulargenetischen Sachbeweis auseinanderzusetzen; dies gilt zumindest dann, wenn es sich - wie vorliegend - bei der detektierten Spur lediglich um eine DNA-Mischspur handelt, sodass gegebenenfalls auch Fragen betreffend die "Wahrscheinlichkeit" der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person virulent werden könnten (hierzu: BGH, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 StR 499/18 -, juris; eine Beiordnung bei Vorliegen eines molekulargenetischen Sachbeweises ebenfalls bejahend: LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Qs 63/18 = BeckRS 2018, 31440, beck-online).

  • LG Braunschweig, 07.08.2002 - 33 Qs 26/02

    Ausübung des Ermessens durch den Strafrichter zum Beiordnungsantrag als

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Eine Schwierigkeit der Sachlage ist gegeben (vgl. LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris).

    Dazu benötigt er mangels eigener Sachkunde im vorliegenden Fall einen Verteidiger, weil der Angeklagte ohne Beistand nicht in der Lage wäre, sich sachgerecht mit dem molekulargenetischen Sachbeweis auseinanderzusetzen; dies gilt zumindest dann, wenn es sich - wie vorliegend - bei der detektierten Spur lediglich um eine DNA-Mischspur handelt, sodass gegebenenfalls auch Fragen betreffend die "Wahrscheinlichkeit" der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person virulent werden könnten (hierzu: BGH, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 StR 499/18 -, juris; eine Beiordnung bei Vorliegen eines molekulargenetischen Sachbeweises ebenfalls bejahend: LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Qs 63/18 = BeckRS 2018, 31440, beck-online).

  • LG Amberg, 04.02.2021 - 51 Qs 1/21

    Notwendige Verteidigung bei DNA-Gutachten im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Eine Schwierigkeit der Sachlage ist gegeben (vgl. LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris).

    Dazu benötigt er mangels eigener Sachkunde im vorliegenden Fall einen Verteidiger, weil der Angeklagte ohne Beistand nicht in der Lage wäre, sich sachgerecht mit dem molekulargenetischen Sachbeweis auseinanderzusetzen; dies gilt zumindest dann, wenn es sich - wie vorliegend - bei der detektierten Spur lediglich um eine DNA-Mischspur handelt, sodass gegebenenfalls auch Fragen betreffend die "Wahrscheinlichkeit" der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person virulent werden könnten (hierzu: BGH, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 StR 499/18 -, juris; eine Beiordnung bei Vorliegen eines molekulargenetischen Sachbeweises ebenfalls bejahend: LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Qs 63/18 = BeckRS 2018, 31440, beck-online).

  • LG Braunschweig, 19.04.2017 - 3 Qs 37/17

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Indes kann eine schwierige Sachlage vorliegen, wenn ein Sachverständigengutachten das entscheidende Beweismittel gegen einen Angeklagten ist (vgl. BeckOK StPO/Krawczyk, 39. Ed. 1.1.2021, StPO § 140 Rn. 27; BeckRS 2017, 109130 Rn. 14, beck-online).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Dazu benötigt er mangels eigener Sachkunde im vorliegenden Fall einen Verteidiger, weil der Angeklagte ohne Beistand nicht in der Lage wäre, sich sachgerecht mit dem molekulargenetischen Sachbeweis auseinanderzusetzen; dies gilt zumindest dann, wenn es sich - wie vorliegend - bei der detektierten Spur lediglich um eine DNA-Mischspur handelt, sodass gegebenenfalls auch Fragen betreffend die "Wahrscheinlichkeit" der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person virulent werden könnten (hierzu: BGH, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 StR 499/18 -, juris; eine Beiordnung bei Vorliegen eines molekulargenetischen Sachbeweises ebenfalls bejahend: LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Qs 63/18 = BeckRS 2018, 31440, beck-online).
  • LG Osnabrück, 03.12.2018 - 1 Qs 63/18

    Schwierigkeit der Sachlage, Sachverständigengutachten, Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Dazu benötigt er mangels eigener Sachkunde im vorliegenden Fall einen Verteidiger, weil der Angeklagte ohne Beistand nicht in der Lage wäre, sich sachgerecht mit dem molekulargenetischen Sachbeweis auseinanderzusetzen; dies gilt zumindest dann, wenn es sich - wie vorliegend - bei der detektierten Spur lediglich um eine DNA-Mischspur handelt, sodass gegebenenfalls auch Fragen betreffend die "Wahrscheinlichkeit" der festgestellten Merkmalskombination bei einer weiteren Person virulent werden könnten (hierzu: BGH, Urteil vom 06. Februar 2019 - 1 StR 499/18 -, juris; eine Beiordnung bei Vorliegen eines molekulargenetischen Sachbeweises ebenfalls bejahend: LG Amberg, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 51 Qs 1/21 juris -, Rn. 7, juris; LG Aachen, Beschluss vom 08.07.2020 - 62 Qs 111 Js 146/20 41/20 = StraFo 2021, 73; LG Braunschweig, Beschluss vom 07. August 2002 - 33 Qs 26/02 -, juris; vgl. auch LG Osnabrück, Beschluss vom 03.12.2018 - 1 Qs 63/18 = BeckRS 2018, 31440, beck-online).
  • AG Gelsenkirchen, 14.06.2021 - 614 Ds 63/19

    Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Essen, 28.07.2021 - 56 Qs 7/21
    Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen den Angeklagten in dem Verfahren 48 Js 249/19 (614 Ds 63/19) am 26.02.2019 wegen des Erschleichens von Leistungen sowie in dem Verfahren 58 Js 1011/19 (614 Ds 301/20) am 14.10.2020 wegen Diebstahls Anklage vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen erhoben.
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