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   LG Essen, 28.10.2020 - 18 O 356/19   

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https://dejure.org/2020,80136
LG Essen, 28.10.2020 - 18 O 356/19 (https://dejure.org/2020,80136)
LG Essen, Entscheidung vom 28.10.2020 - 18 O 356/19 (https://dejure.org/2020,80136)
LG Essen, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 18 O 356/19 (https://dejure.org/2020,80136)
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  • BGH, 20.09.2007 - III ZR 33/07

    Belehrungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich des Entstehens einer

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2020 - 18 O 356/19
    Der Notar ist grundsätzlich nicht nach §§ 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG oder § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO verpflichtet, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen (BGH NJW 2008, 1085 mwN).
  • BGH, 22.05.2003 - IX ZR 201/01

    Notarielle Hinweispflicht bei Änderung einer vom Steuerberater angeregten

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2020 - 18 O 356/19
    Sofern der Notar wie hier erkennt, dass das geplante Geschäft steuerliche Auswirkungen haben könnte, die von den Parteien nicht gewollt und erkannt sind, muss er empfehlen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen (BGH NJW-RR 2003, 1498).
  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2020 - 18 O 356/19
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte zu 2) positive Kenntnis von der Grunderwerbssteuerpflicht hatte, in diesem Fall wäre ein Notar zum Hinweis auf einen steuerlichen Nachteil verpflichtet (BGH NJW-RR 1992, 1178).
  • BGH, 21.11.1978 - VI ZR 227/77

    Notar - Hinweispflicht - Grunderwerbsteuer

    Auszug aus LG Essen, 28.10.2020 - 18 O 356/19
    Die Anzeigepflicht besteht ausschließlich gegenüber der Finanzverwaltung (BGH, Urteil vom 21. November 1978 - VI ZR 227/77 -, juris; Boruttau/Loose, 19. Aufl. 2018, GrEStG § 18 Rn. 43).
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