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LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …
Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.02.2011, NJW-RR 2011, 1043 ff.), dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.01.2011, Az. 11 U 125/10, und weiteren Urteilen der Fachgerichte sind als Faktoren, die zur Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde hinsichtlich der räumlichen Haftbedingungen indiziell heranzuziehen sind, in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, insbesondere deren Abtrennung und Belüftung, maßgebend. - OLG Hamm, 10.12.2010 - 11 U 125/10
Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung
Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.02.2011, NJW-RR 2011, 1043 ff.), dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.01.2011, Az. 11 U 125/10, und weiteren Urteilen der Fachgerichte sind als Faktoren, die zur Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde hinsichtlich der räumlichen Haftbedingungen indiziell heranzuziehen sind, in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, insbesondere deren Abtrennung und Belüftung, maßgebend. - BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09
Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und …
Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
Es bedarf jeweils einer Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalles (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. III ZR 124/09). - OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 367/09
Schuldhafte Amtspflichtverletzung eines beklagten Landes i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB …
Auszug aus LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
Diese Erheblichkeitsschwelle ist im Falle einer menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Haftunterbringung in der Regel erst dann überschritten, wenn die hierin liegende Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von einiger Dauer gewesen ist, wobei nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 29.09.2010, Az. 11 U 367/09) von einem Zeitraum von mindestens 14 Tagen auszugehen ist.