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   LG Essen, 31.10.2005 - 23 Qs 160/05   

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https://dejure.org/2005,20377
LG Essen, 31.10.2005 - 23 Qs 160/05 (https://dejure.org/2005,20377)
LG Essen, Entscheidung vom 31.10.2005 - 23 Qs 160/05 (https://dejure.org/2005,20377)
LG Essen, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 23 Qs 160/05 (https://dejure.org/2005,20377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Verteidigerschreibens als sofortige Beschwerde gegen die Dauer eines Fahrverbots; Beginn des Fahrverbots im Falle des Verlusts des Führerscheins vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils

  • blutalkohol PDF, S. 534

    Zeitpunkt für Beginn der Fahrverbotsfrist nach § 44 Abs. 3 Satz 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1999 - 5 Ss 45/99

    Beginn der Verbotsfrist bei Verhängung eines Fahrverbots

    Auszug aus LG Essen, 31.10.2005 - 23 Qs 160/05
    Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (DAR 1999, 514) dieAnsicht zu § 25 StVG, es komme auf den Zeitpunkt der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Führerscheins oder die Herausgabe eines Ersatzführerscheins an (so auch Schäpe in DAR 1998, 10, 13).
  • OLG Köln, 20.10.2015 - 1 RVs 133/15

    Beginn der Verbotsfrist nach Verhängung eines Fahrverbots bei Verlust des

    Da der Betroffene die Bearbeitungszeiten der ausstellenden Behörde nicht zu beeinflussen vermag, müsste er behördeninterne Verzögerungen als Verlängerung des ggf. nur einmonatigen Fahrverbots hinnehmen (zutr. LG Essen NZV 2006, 166 = DAR 2006, 106 = BeckRS 2011 10374).

    Die hierdurch eintretende, als solche nicht in der Hand des Betroffenen liegende Verzögerung (LG Hamburg DAR 2003, 327; LG Essen NZV 2006, 166 = DAR 2006, 106 = BeckRS 2011 10374; AG Neunkirchen ZfS 2005, 208 = BA 2005, 42), kann dieser durch Beantragung und Abgabe eines Ersatzpapiers - mit den vorstehend dargestellten Konsequenzen - abwenden.

    Sie hat für sich, dass die Rechtskraft stets zuverlässig festzustellen sein wird, gegen sie spricht indessen, dass die dargestellte Gleichsetzung nicht zwingend ist, weil im Falle des Verlustes bereits einmal ein Legitimationspapier erworben worden war (LG Essen NZV 2006, 166 = DAR 2006, 106 = BeckRS 2011 10374) und sie den Unredlichen privilegiert, der nichts unternehmen muss, um die Frist in Lauf zu setzen (LK-StGB- Geppert , 12. Auflage 2006, § 44 Rz. 65a; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 44 Rz. 21a).

    Vorzugswürdig erscheint dem Senat demgegenüber - mit dem Landgericht - das Abstellen auf den Zeitpunkt des Eingangs einer Verlustanzeige (so: OLG Karlsruhe BeckRS 2008 14238; LG Essen NZV 2006, 166 = DAR 2006, 106 = BeckRS 2011 10374; König/Dauer- König , Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 25 StVG Rz. 31; Burhoff- Gübner , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 3. Auflage 2011 Rz. 1074; LK-StGB- Geppert , 12. Auflage 2006, § 44 Rz. 65a; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 44 Rz. 21a; SSW- Mosbacher , StGB, § 44 Rz. 23 a.E.).

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