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   LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14   

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LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14 (https://dejure.org/2020,26206)
LG Flensburg, Entscheidung vom 08.09.2020 - 3 O 375/14 (https://dejure.org/2020,26206)
LG Flensburg, Entscheidung vom 08. September 2020 - 3 O 375/14 (https://dejure.org/2020,26206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Wie kann Patient beweisen, dass er sich in Klinik mit einem multiresistenten Keim infiziert hat?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Hygienemangels in einem Krankenhaus als Ursache einer noskomialen Infektion des Patienten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 10.10.2012 - 5 U 69/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Hygienemangels im Krankenhaus

    Auszug aus LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14
    Für substantiierten Vortrag insoweit und als notwendige Basis für eine Beweisaufnahme durch sachverständige Begutachtung bedürfte es deshalb eines konkreten Anhaltspunktes dafür, dass es im Rahmen der Behandlung des Klägers zu einem Hygienemangel in einem hygienisch beherrschbaren Bereich gekommen ist, der vom Ansatz her die tatsächlich eingetretene Infektion hätte verursachen können (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 10.10.2012 - 5 U 69/12, juris).
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14
    In einem solchen Fall zielt das Einsichtsverlangen auf eine unzulässige Ausforschung ab (BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - XI ZR 264/13, juris Rn. 24).
  • OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines

    Auszug aus LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14
    Selbst der Umstand allein, dass sich der Patient im Krankenhaus eine Infektion zugezogen haben will, reicht nicht für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast (OLG München, Urteil vom 06.06.2013 - 1 U 319/13, juris Rn. 32 ff.).
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14

    Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift

    Auszug aus LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14
    Danach besteht eine Auskunftspflicht bei jedem Rechtsverhältnis, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu geben vermag (BGH, Urteil vom 20.1.2015 - VI ZR 137/14, NJW 2015, 1525, 1526).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2017 - 7 U 202/16

    Krankenhausbehandlung: Umfang des Einsichtsrechts eines Patienten in

    Auszug aus LG Flensburg, 08.09.2020 - 3 O 375/14
    Zu dem damit verbundenen, erheblichen Aufwand will sich ein Krankenhausbetreiber ersichtlich nicht verpflichten, was für die Patienten auch ohne weiteres erkennbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2017 - 7 U 202/16, juris Rn. 25).
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