Rechtsprechung
   LG Flensburg, 10.11.2005 - 5 T 351/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,67479
LG Flensburg, 10.11.2005 - 5 T 351/04 (https://dejure.org/2005,67479)
LG Flensburg, Entscheidung vom 10.11.2005 - 5 T 351/04 (https://dejure.org/2005,67479)
LG Flensburg, Entscheidung vom 10. November 2005 - 5 T 351/04 (https://dejure.org/2005,67479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,67479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Gleichstellung eines türkischen Annahmeverhältnisses mit einem nach deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis in Ansehung der elterlichen Sorge und der Unterhaltspflicht der Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 04.12.1986 - 1 UF 475/86

    Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Beschlusses eines

    Auszug aus LG Flensburg, 10.11.2005 - 5 T 351/04
    Denn es ist nicht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses der ausländischen Entscheidung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGH FamRZ 1989, 378; OLG Hamm FamRZ 1987, 506 f; Keidel/Zimmermann Rn. 8 zu § 16 a FGG).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus LG Flensburg, 10.11.2005 - 5 T 351/04
    Denn es ist nicht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses der ausländischen Entscheidung abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGH FamRZ 1989, 378; OLG Hamm FamRZ 1987, 506 f; Keidel/Zimmermann Rn. 8 zu § 16 a FGG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht