Rechtsprechung
LG Flensburg, 16.04.2021 - 2 O 111/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 280 Abs 1 BGB, § 634 Nr 2 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 635 Abs 2 BGB, § 637 Abs 1 BGB
Ansprüche bei Werkmängeln einer Großküche: Kosten für den Betrieb einer Ersatzküche während der Mängelbeseitigung im Rahmen des Kostenvorschussanspruchs; Ersatz fiktiver Folgeschäden - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangelfolgeschäden können nicht fiktiv abgerechnet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Ersatzfähigkeit von Ersatz von Kosten in mittelbarem Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 2 O 111/20
Nachdem im Werkvertragsrecht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2018, 1463), der sich die Kammer anschließt, eine fiktive Berechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht zulässig ist, können auch Folgeschäden wie die hier geltend gemachten Kosten einer Ersatzküche jedenfalls im Werkvertragsrecht nicht fiktiv abgerechnet werden.Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Anspruch des Bauherrn zwar im Hinblick auf Mängelbeseitigungskosten gegenüber dem Architekten angenommen (BGH NJW 2018, 1463, 1468).
- OLG Köln, 03.11.2010 - 11 U 54/10
Umfang der Kosten der Mängelbeseitigung
Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 2 O 111/20
Teilweise werden auch entferntere Aufwendungen - etwa Hotelkosten - als Bestandteil der Mangelbeseitigung angesehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3.11.2020, Az. 11 U 54/10, BeckRS 2010, 27741;… Kniffka u. a. - Jurgeleit , Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, Teil 5, Rn. 319). - BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 2 O 111/20
Dies folgt daraus, dass selbst dann, wenn man grundsätzlich eine fiktive Schadensberechnung für möglich hält, fraglich wäre, ob dies für Schadenspositionen gilt, die im Falle einer tatsächlich nicht durchgeführten Schadensbehebung nicht anfallen und die sich in dem tatsächlichen Schadensbild auch nicht widerspiegeln, sondern einen Folgeschaden darstellen (vgl. hierzu etwa Entscheidungen im Hinblick auf Nutzungsausfallschäden: BGH NJW 1976, 1396; KG, Beschluss vom 27.6.2018, Az. 25 U 155/17, BeckRS 2018, 18330). - KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17
Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 2 O 111/20
Dies folgt daraus, dass selbst dann, wenn man grundsätzlich eine fiktive Schadensberechnung für möglich hält, fraglich wäre, ob dies für Schadenspositionen gilt, die im Falle einer tatsächlich nicht durchgeführten Schadensbehebung nicht anfallen und die sich in dem tatsächlichen Schadensbild auch nicht widerspiegeln, sondern einen Folgeschaden darstellen (vgl. hierzu etwa Entscheidungen im Hinblick auf Nutzungsausfallschäden: BGH NJW 1976, 1396; KG, Beschluss vom 27.6.2018, Az. 25 U 155/17, BeckRS 2018, 18330).