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   LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18   

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LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18 (https://dejure.org/2021,58586)
LG Flensburg, Entscheidung vom 16.04.2021 - 3 O 309/18 (https://dejure.org/2021,58586)
LG Flensburg, Entscheidung vom 16. April 2021 - 3 O 309/18 (https://dejure.org/2021,58586)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verjährung der Ansprüche auf Kondiktion der abgegebenen Saldoanerkenntnisse i.R.e. Kontokorrentkontos

 
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  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10

    Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Die Kontokorrentabrede hat hinsichtlich der Verjährung der jeweiligen Einzelforderung nur die Wirkung, dass eine Hemmung der Verjährung bis zum Abschluss derjenigen Rechnungsperiode eintritt, in der der Anspruch hätte in das Kontokorrent eingestellt werden müssen (OLG München, Urteil vom 09.05.2011 - 19 U 3229/10, juris, Rn. 21).

    Die Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB lagen mit Kenntnismöglichkeit der regelmäßig übersandten Kontoauszüge vor; es kommt nicht darauf an, ob diese rechtlich zutreffend gewürdigt worden sind (OLG München, Urteil vom 09.05.2011 - 19 U 3229/10, juris, Rn. 21).

    Die Kontokorrentabrede hat hinsichtlich der Verjährung der jeweiligen Einzelforderung nur die Wirkung, dass eine Hemmung der Verjährung bis zum Abschluss derjenigen Rechnungsperiode eintritt, in der der Anspruch hätte in das Kontokorrent eingestellt werden müssen (OLG München, Urteil vom 09.05.2011 - 19 U 3229/10, juris, Rn. 21).

  • BGH, 13.12.1967 - Ib ZR 168/65

    Rückforderung, - Kondiktion -, eines Schuldanerkenntnisses, stillschweigendes

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Das im Rahmen eines im Kontokorrent geführten Kontos abgegebene Saldoanerkenntnis kann nur als Ganzes kondiziert werden, so dass die Parteien sich anschließend so gegenüber stehen, als ob kein Anerkenntnis abgegeben wurde (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32).

    Das Saldoanerkenntnis kann nur als Ganzes kondiziert werden, so dass die Parteien sich anschließend so gegenüber stehen, als ob kein Anerkenntnis abgegeben wurde (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32).

    Er kann infolgedessen auf die einzelnen Kontokorrentposten zurückgreifen, die von dem beanstandeten und durch Saldoanerkenntnis genehmigten Rechnungsabschluss unmittelbar erfasst waren (BGH, Urteil vom 13.12.1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 - 9 U 75/11, juris, Rn. 33).

  • OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Das Schuldanerkenntnis begründet eine neue, selbständige Verpflichtung, die vom zu Grunde liegenden Schuldverhältnis unabhängig ist und als Leistung kondiziert werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 - 9 U 75/11, juris, Rn. 31).

    Er kann infolgedessen auf die einzelnen Kontokorrentposten zurückgreifen, die von dem beanstandeten und durch Saldoanerkenntnis genehmigten Rechnungsabschluss unmittelbar erfasst waren (BGH, Urteil vom 13.12.1967 - Ib ZR 168/65, juris, Rn. 32; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2014 - 9 U 75/11, juris, Rn. 33).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Der Bundesgerichtshof hat sich bereits im Jahr 2009 zu Zinsanpassungsklauseln gemäß Nr. 17 AGB Sparkassen geäußert (BGH, Urteil vom 21.04.2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 ff.).

    Das darin vorgesehene Zinsanpassungsrecht der Beklagten benachteiligt den Kläger unangemessen, weil es weder eine Bindung der Beklagten an den Umfang des Kostenanstiegs vorsieht, noch eine Verpflichtung der Beklagten enthält, Kostenminderungen an den Kläger weiterzugeben, ohne dass die Beklagte insoweit ein Ermessen hat, und deshalb das Äquivalenzverhältnis nicht gesichert ist (dazu BGH, Urteil vom 21.04.2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 ff.).

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Aus den vom Kläger im Schriftsatz vom 08.04.2021 zitierten Rechtsprechungsnachweisen (dort Seite 3, Blatt 355 der Akte) ergibt sich im Übrigen nichts Anderes: Der Bundesgerichtshof führt etwa in der Entscheidung vom 29.01.2008 (BGH, Urteil vom 29. Januar 2008 - XI ZR 160/07, juris, Rn. 26) aus (Hervorhebung hinzugefügt):.
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn zwar hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, juris).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2018 - 14 U 176/16

    Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln im Verbraucherverkehr nicht auf

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Eine Hemmung findet jeweils nur bis zum Schluss der Abrechnungsperiode, nicht jedoch während der gesamten Laufzeit des Kontokorrents, statt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2018 - 14 U 176/16, juris, Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2012 - 6 U 7/11

    Wirksamkeit einer inhaltlich unbeschränkten Zinsanpassungsklausel im

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Dieser Maßstab der Inhaltskontrolle gilt auch für Kontokorrentkreditverhältnisse und Kreditverträge mit Unternehmern (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2012 - 6 U 7/11, juris).
  • LG Saarbrücken, 18.04.2011 - 1 O 299/06

    Kontokorrentkonto - Verjährung der Saldoforderung

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Denn der Sachverständige stützt sein Gutachten in tatsächlicher Hinsicht allein auf aus den Kontoauszügen ersichtliche Grundlagen, die dem Kläger bekannt, im Falle einer unterbliebenen Kenntnisnahme von dem Inhalt der Kontoauszüge jedenfalls grob fahrlässig unbekannt waren (LG Saarbrücken, Urteil vom 18.04.2011 - 1 O 299/06, juris, Rn. 31).
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus LG Flensburg, 16.04.2021 - 3 O 309/18
    Mit ihm gehen die kontokorrentfähigen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen unter, übrig bleibt nur der Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis (BGH, Urteil vom 06.06.2000 - XI ZR 258/99, juris, Rn. 28).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

  • OLG Schleswig, 30.06.2014 - 5 U 2/14

    Auskunftsanspruch; Rechnungslegungsanspruch; Girovertrag Treu und Glauben;

  • BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08

    BGH entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen

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