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LG Flensburg, 17.12.2010 - III Ns 62/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Störung des öffentlichen Bahnbetriebes und Nötigung durch Anketten an die Bahnschienen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Husum, 03.06.2010 - 4 Cs 90/09
- LG Flensburg, 17.12.2010 - III Ns 62/10
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem …
Die Strafakte des Landgerichts Flensburg - III Ns 62/10 - wurde zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.Ausweislich der Feststellungen der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Flensburg in dem Urteil vom 30. November 2010 - III Ns 62/10 - musste die Bahnstrecke zwischen Husum und Jübek von 3.00 Uhr bis 6.48 Uhr gesperrt werden, sodass es sich nicht um eine lediglich kurzfristige Beeinträchtigung handelte.
Unabhängig davon, dass sie insoweit wegen ihres Verhaltens durch die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Flensburg mit dem Urteil vom 30. November 2010 - III Ns 62/10 - wegen der Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316 b Abs. 1 StGB in Tateinheit mit Nötigung gemäß § 240 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, hat das Landgericht in dem hier angefochtenen Grundurteil zutreffend darauf abgestellt, dass die Beklagte sich mit ihrer Aktion auch über die §§ 62, 63 Abs. 2, 64 b EBO hinweggesetzt hat, wobei aus Sicht des Senats ergänzend noch § 64 EBO heranzuziehen ist, denn die Beklagte hat mit ihrer Aktion auch ein Fahrhindernis dargestellt.
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