Rechtsprechung
LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 143/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 119 Abs 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 779 Abs 1 BGB, § 6 Abs 4 VVG
Anfechtung von Entschädigungsvereinbarung für Betriebsschließungsversicherung in Corona-Zeiten - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 119; BGB § 123; BGB § 142; BGB § 779; VVG § 1a; VVG § 6
Wirksamer Abfindungsvergleich bei coronabedingter Betriebsschließung - kanzlei-michaelis.de
Coronavirus, Betriebsschließungsversicherung, geschlossene Gaststätte, Entschädigungsvereinbarung, Schadensersatz, Anfechtung, Irrtum, arglistiger Täuschung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Abfindungsvergleich über Ansprüche wegen coronabedingter Betriebsschließung ist wirksam und nicht anfechtbar
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betriebsschließungsversicherung - Ansprüche wegen coronabedingter Schließung können durch Vergleich ausgeschlossen sein
- duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)
COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen
Papierfundstellen
- VersR 2021, 449
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03
Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über …
Auszug aus LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 143/20
Vereinbarungen, die die nach dem Vertrag bestehende Rechtslage zum Nachteil des Versicherungsnehmers ändern, sind nur möglich, wenn eine noch unklare Sach- und Rechtslage besteht und vor ihrem Abschluss der Versicherer unmissverständliche und konkrete Hinweise erteilt, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verändert oder eingeschränkt wird (BGH r+s 2007, 204).
- OLG Nürnberg, 24.01.2022 - 8 U 3108/21
Ausschluss von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherung durch negatives …
Ein etwaiger Irrtum des Klägers über einen Umstand, der vor dem Vergleich als streitig und ungewiss angesehen wurde und deshalb Gegenstand der Streitbeilegung war, führt folglich nicht zur Anwendbarkeit des § 779 BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 76/06, NJW-RR 2008, 643 Rn. 14 m.w.N.; wie hier auch LG Flensburg, r+s 2021, 205 Rn. 13; Fortmann, r+s 2020, 665, 672).Eine überlegene Sach- und Rechtskenntnis der Beklagten hat ebenfalls nicht bestanden, da es in der Vergangenheit keine vergleichbare Situation mit der Notwendigkeit der bundesweiten Schließung von Betrieben zur Reduzierung der Kontakte der Bevölkerung gegeben hat (vgl. LG Flensburg, r+s 2021, 205 Rn. 16).
Ein Vergleichsangebot war der Beklagten auch nicht deshalb verwehrt, weil ein gegenseitiges Nachgeben nicht mehr dem "bestmöglichen Interesse" des Klägers entsprach (§ 1a Abs. 1 Satz 1 VVG) und ein Versicherer stets entweder vollständig regulieren oder den Versicherungsnehmer auf den Rechtsweg verweisen müsse (so aber Frohnecke, r+s 2021, 205, 208; im Ergebnis wie hier Fortmann, r+s 2020, 665, 673).