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   LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16   

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https://dejure.org/2017,879
LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16 (https://dejure.org/2017,879)
LG Flensburg, Entscheidung vom 19.01.2017 - II Ks 2/16 (https://dejure.org/2017,879)
LG Flensburg, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - II Ks 2/16 (https://dejure.org/2017,879)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Pressebericht, 19.01.2017)

    Ein Urteil, viele Verlierer: Bewährung für Mord vor 35 Jahren

  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.01.2017)

    Mord im Jahr 1982 Täter wird verurteilt - und kommt doch frei

  • fernuni-hagen.de (Kurzinformation)

    Zwei Jahre auf Bewährung für einen Mord

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16
    Der Umstand, dass die an sich rechtlich gebotene Einbeziehung des Urteil des Landgerichts L. vom 04.03.1986 wegen der vollständigen Erledigung der dort erkannten Jugendstrafe nicht mehr zulässig war, stellt für den Angeklagten einen Nachteil dar, der angesichts der Festsetzung der Höhe der Jugendstrafe zu Gunsten des Angeklagten Berücksichtigung finden musste (BGH , Beschl. vom 11.05.2006, 3 StR 136/06,; Urt. vom 28.04.2010, 5 StR 135/10).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16
    Nach der neueren Rechtsprechung des Ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 06.05.2013, 1 StR 178/13) genügt bereits das Vorliegen eines gewissen Schuldausmaßes allein als Anordnungsgrund einer auf das Merkmal der "Schwere der Schuld" gestützten Jugendstrafe, ohne dass es auf die Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des Angeklagten ankommt.
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 136/06

    Zumessung von Jugendstrafe (Generalprävention; Vollzug von Jugendstrafe in

    Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16
    Der Umstand, dass die an sich rechtlich gebotene Einbeziehung des Urteil des Landgerichts L. vom 04.03.1986 wegen der vollständigen Erledigung der dort erkannten Jugendstrafe nicht mehr zulässig war, stellt für den Angeklagten einen Nachteil dar, der angesichts der Festsetzung der Höhe der Jugendstrafe zu Gunsten des Angeklagten Berücksichtigung finden musste (BGH , Beschl. vom 11.05.2006, 3 StR 136/06,; Urt. vom 28.04.2010, 5 StR 135/10).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16
    Dieser sog. "Härteausgleich" muss angemessen sein (BGH, Urt. vom 23.01.1985, 1 StR 645/84).
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