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   LG Flensburg, 19.07.2019 - 2 O 365/16   

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https://dejure.org/2019,33927
LG Flensburg, 19.07.2019 - 2 O 365/16 (https://dejure.org/2019,33927)
LG Flensburg, Entscheidung vom 19.07.2019 - 2 O 365/16 (https://dejure.org/2019,33927)
LG Flensburg, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 2 O 365/16 (https://dejure.org/2019,33927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG, § 1833 BGB, § 1843 Abs 2 BGB, § 1908i Abs 1 S 1 BGB
    Rechtliche Betreuung: Rechtsweg für Schadensersatzanspruch zwischen Betreutem und Betreuer; Pflicht des Betreuers zur Umwandlung nicht mündelsicher angelegten Vermögens in mündelsichere Anlagen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerhaftung, Schadensersatzansprüche, Zuständigkeit, Vermögensverwaltung, Pflichten, Mündelsichere Anlage

  • RA Kotz

    Schadensersatzanspruch zwischen Betreutem und Betreuer - mündelsichere Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 15.12.2021 - 7 AR 1163/21

    Durchbrechung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Familiensachen

    Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall (a.M LG Berlin Beschluss vom 8. März 2016, Az. 2 O 357/15, juris; auf diese Entscheidung wird ohne eigene Stellungnahme verwiesen in Zöller-Lorenz, ZPO, 33. Auflage § 266 Rn 19 a.E.); denn zwischen den Parteien besteht kein Eltern-Kind-Verhältnis und darüber hinaus hat der geltend gemachte Schadensanspruch auch nicht seine Grundlage in einem solchen Verhältnis, sodass dieser nicht aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührt (OLG Frankfurt aaO, LG Flensburg Urteil vom 19. Juli 2019, Az. 2 O 365/16, juris, Prütting/Helms-Heiter, FamFG, 4. Aufl. § 266 Rn 57b, Keidel-Giers, FamFG, § 266 Rn 17-18).
  • LG Wuppertal, 01.07.2020 - 9 T 90/20
    Dabei hat der Betreuer insoweit im Einzelfall und nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob er die vorhandene Anlage in eine mündelsichere Anlage umwandelt (vgl. LG Flensburg, Urteil vom 19. Juli 2019 - 2 O 365/16 -, juris; MüKo- Kroll-Ludwigs , 7. Aufl. 2017, § 1807 BGB, Rn. 6).
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