Rechtsprechung
   LG Flensburg, 28.04.2017 - 4 O 225/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48165
LG Flensburg, 28.04.2017 - 4 O 225/16 (https://dejure.org/2017,48165)
LG Flensburg, Entscheidung vom 28.04.2017 - 4 O 225/16 (https://dejure.org/2017,48165)
LG Flensburg, Entscheidung vom 28. April 2017 - 4 O 225/16 (https://dejure.org/2017,48165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 125 VVG, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 488 BGB
    Inhaltskontrolle für Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Wirksamkeit der Kapitalanlageausschlussklausel und deren Erstreckung auf partiarische Darlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Prozesskosten auf Grundlage eines Rechtsschutzversicherungsvertrags

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 125; BGB § 305 ff.; ARB 11 § 3 Abs. 2 f bb
    Kapitalanlageausschlussklausel in § 3 Abs. 2 f bb ARB 11 ist wirksam und erfasst partiarische Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 1517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus LG Flensburg, 28.04.2017 - 4 O 225/16
    Der im Ansatz sehr weite Begriff der Beteiligungen kann seinem Wortsinn nach zunächst auch auf diverse Formen von Gewinnbeteiligungen bezogen werden (BGH, Urteil vom 8.5.2013, Az.: IV ZR 233/11, Rn. 42).

    Die hier zu beurteilende Klausel in § 3 (2) f) bb) unterscheidet sich erheblich von der Klausel, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, IV ZR 233/11, Rn. 5) zugrunde lag und in der der Begriff der Beteiligungen nicht weiter erläutert war.

    Insbesondere durch die Ausnahme vom Ausschluss wird deutlich, dass der Begriff der Beteiligungen entgegen der Ansicht des Klägers nicht lediglich - wie vom BGH, IV ZR 233/11, für die dort in Rede stehende Klausel angenommen - die unter Kapitaleinsatz und zum Zwecke der Kapitalanlage erworbene Gesellschafterstellung in einer Gesellschaft meint, deren Zweck die rechtsgeschäftliche Teilnahme am Wirtschaftsleben ist, sondern jegliche rechtsgeschäftliche Teilnahme an der Investition von Geldvermögen beispielsweise zum Zweck der Erwirtschaftung von Erträgen, des Vermögensaufbaus oder der Erzielung von Steuerspareffekten, soweit nicht die Klausel in § 3 (2) f ) bb) ARB 2011/2012 ausdrücklich Ausnahmen vom Ausschluss der Gewährung von Rechtsschutz vorsieht, nämlich für vermögenswirksame Leistungen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und staatlich geförderte Altersvorsorge.

  • OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11

    Zur Unzulässigkeit einer Klausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen, nach der

    Auszug aus LG Flensburg, 28.04.2017 - 4 O 225/16
    Als Modell zur Kapitalanlage wird ein aus verschiedenen Verträgen bestehendes, häufig - aber nicht zwingend - gesellschaftsrechtliche Beteiligungen einschließendes Geschäft verstanden, dass dem Anleger als Ganzes angeboten wird, dessen steuerliche und bzw. oder sonstige Vorteile für eine bestimmte Gruppe von Anlegern unabhängig von individuellen Unterschieden zutreffen und dass deshalb den Bedürfnissen solcher Anleger "modellhaft" entspricht (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.2.2012, Az.: 7 U 102/11, Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 78/14

    Formularmäßiger Ausschluss der Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG Flensburg, 28.04.2017 - 4 O 225/16
    Der jedermann bekannte und daher eigentlich nicht definitionsbedürftige Begriff des Kapitals erfasst nicht zum täglichen Lebensunterhalt benötigtes, also zur Verfügung stehendes Geldvermögen (OLG Düsseldorf, I-6 U 78/14, Rn. 35).
  • LG Köln, 29.08.2019 - 24 S 20/18
    Die Beklagte stützt sich auf die Ausführungen im Urteil des LG Flensburg vom 28.04.2017 - 4 O 225/16 -, juris, und den Hinweis im Verfahren 6 S 109/17 LG Schwerin (Anlage zum Schriftsatz vom 04.04.2019, Bl. 182 GA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht