Rechtsprechung
LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 823 Abs 1 BGB, § 836 BGB
Haftung des Gebäudeeigentümers: Anscheinsbeweis für eine mangelhafte Gebäudeunterhaltung bei Ablösung von Gebäudeteilen durch einen Orkan - RA Kotz
Ablösung von Gebäudeteilen durch einen Orkan - Haftung des Eigentümers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 836
Anscheinsbeweis bei Ablösung von Gebäudeteilen infolge eines Orkans - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tacke-krafft.de (Kurzinformation und Auszüge)
Anscheinsbeweis bei Ablösung von Gebäudeteilen infolge eines Orkans
Verfahrensgang
- AG Husum, 01.07.2015 - 27 C 75/14
- LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15
Papierfundstellen
- VersR 2017, 236
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92
Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende …
Auszug aus LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15
Das gilt nur dann nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, mit dem erfahrungsgemäß nicht zu rechnen ist und dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag (vgl. BGH, NJW 1993, 1782).Dies gilt auch in dem Fall, dass es sich um einen Orkan handelt (BGH, NJW 1993, 1782).
Derartige Spitzengeschwindigkeiten mögen ungewöhnlich und selten sein, aber gerade in der Küstenregion muss verstärkt mit orkanartigen Stürmen jedenfalls der Windstärke 12 gerechnet werden (vgl. BGH, NJW 1993, 1782; vgl. OLG Hamm, Urteil v. 14.07.2010, AZ: I-13 U 145/09; Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 1.07.2014, AZ: 919 C 57/14).
Die Rechtsprechung stellt an die Substantiierung des dahingehenden Vortrags und an seinen Nachweis hohe Anforderungen (BGH, NJW 1993, 1782).
Wegen der erheblichen Gefahren, die von herabfallenden Dachteilen für die Gesundheit und das Eigentum unbeteiligter Dritter drohen, hat derjenige, der für die Sicherheit des Gebäudes zu sorgen hat, indes alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung der Dachteile, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt umso mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist (BGH, NJW 1993, 1782).
- OLG Hamm, 14.07.2010 - 13 U 145/09
Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung
Auszug aus LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15
Derartige Spitzengeschwindigkeiten mögen ungewöhnlich und selten sein, aber gerade in der Küstenregion muss verstärkt mit orkanartigen Stürmen jedenfalls der Windstärke 12 gerechnet werden (vgl. BGH, NJW 1993, 1782; vgl. OLG Hamm, Urteil v. 14.07.2010, AZ: I-13 U 145/09; Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 1.07.2014, AZ: 919 C 57/14). - OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03
Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden
Auszug aus LG Flensburg, 29.04.2016 - 1 S 63/15
Von einem außergewöhnlichen Naturereignis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Windgeschwindigkeiten eine Größe erreicht haben, die in 50 bis 100 Jahren nur einmal auftreten (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 09.02.2004, AZ: 12 U 11/03;… vgl. Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 836 Rn. 9: "Jahrhundert-Orkan").
- VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch …
Dies gilt umso mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist, und die Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gebietet es auch, dass der Haftpflichtige einen zuverlässigen Fachkundigen mit der regelmäßigen Nachprüfung im gebotenen Umfang betraut (LG Flensburg, Urteil vom 29.04.2016 - 1 S 63/15 -, juris Rn. 15 f.).