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   LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18   

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LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18 (https://dejure.org/2019,63261)
LG Flensburg, Entscheidung vom 30.08.2019 - 2 O 58/18 (https://dejure.org/2019,63261)
LG Flensburg, Entscheidung vom 30. August 2019 - 2 O 58/18 (https://dejure.org/2019,63261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 823 Abs 2 BGB, § 912 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 2 BGB
    Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach der Beendigung eines Nutzungsvertrags bezüglich des Betriebs einer Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Die privatrechtlichen Folgen einer Baulast sind hingegen gesetzlich nicht geregelt und umstritten (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982).

    Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).

    Insofern liegt der Fall anders als etwa in der Konstellation, in der durch einen Unterlassungsanspruch eine Zuwegung zu einem Grundstück nicht mehr gegeben wäre, die bauordnungsrechtlich aber vorgeschrieben ist (vgl. hierzu BGH NJW 1989, 1607, 1609) oder bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze nicht mehr vorhanden wären (vgl. hierzu BGH NJW 1981, 980, 982).

  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Denn die Baulast ist rein öffentlich-rechtlicher Natur und gegenüber den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen verselbständigt (vgl. BGH, a. a. O., 982; OVG Münster, NVwZ-RR 2018, 422, 427; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933; OLG Hamm NJOZ 2018, 697, 701).

    Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).

    Insofern liegt der Fall anders als etwa in der Konstellation, in der durch einen Unterlassungsanspruch eine Zuwegung zu einem Grundstück nicht mehr gegeben wäre, die bauordnungsrechtlich aber vorgeschrieben ist (vgl. hierzu BGH NJW 1989, 1607, 1609) oder bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze nicht mehr vorhanden wären (vgl. hierzu BGH NJW 1981, 980, 982).

  • OLG Bremen, 16.07.2014 - 5 U 10/14

    Pflicht des Eigentümers eines mit einer Grunddienstbarkeit belasteten Grundstücks

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Denn die Baulast ist rein öffentlich-rechtlicher Natur und gegenüber den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen verselbständigt (vgl. BGH, a. a. O., 982; OVG Münster, NVwZ-RR 2018, 422, 427; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933; OLG Hamm NJOZ 2018, 697, 701).

    Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).

  • LG Dessau-Roßlau, 15.11.2013 - 3 O 39/13

    Gestattungsvertrag: Rechtsnatur eines Vertrages zur Einhaltung von

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Insbesondere liegt in der Regelung des § 1 Abs. 3 des Vertrags kein im Gegensatz zu dem übrigen Nutzungsvertrag unkündbarer Gestattungsvertrag (so aber LG Dessau-Roßlau, Teilurteil vom 15.11.2013, Az. 3 O 39/13, BeckRS 2014, 5108, S. 4).
  • OLG Schleswig, 17.06.2016 - 4 U 96/15

    Nutzungsverträge für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen auf

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Im Hinblick auf Verträge, mit denen ein Grundstück für die Errichtung einer Windenergieanlage in der Weise zur Verfügung gestellt wird, dass die Windenergieanlage unmittelbar auf dem Grundstück errichtet wird, ist nach Beendigung des Vertrags unumstritten, dass ein Rückbau der Anlage zu erfolgen hat (so prüft OLG Schleswig, Urteil vom 17.6.2016, Az. 4 U 96/15, veröffentlicht unter www.jurop.org, einen Herausgabeanspruch, ohne dessen konkrete Folgen näher zu erörtern).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82

    Baulast

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Im Einzelfall leitet die Rechtsprechung allerdings aus der Übernahme einer Baulast auch eine zivilrechtliche Duldungspflicht ab (vgl. BGH NJW 1981, 980, 982; OLG Hamm NJOZ 2018, 697; ablehnend dagegen BGH NJW 1984, 124; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933) oder schließt aus der zivilrechtlichen Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast (vgl. BGH NJW 1989, 1607).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 2 A 1393/16

    Löschung einer Baulast zur Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung;

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Denn die Baulast ist rein öffentlich-rechtlicher Natur und gegenüber den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen verselbständigt (vgl. BGH, a. a. O., 982; OVG Münster, NVwZ-RR 2018, 422, 427; OLG Bremen, NJOZ 2014, 1933; OLG Hamm NJOZ 2018, 697, 701).
  • LG FLensburg, 14.07.2005 - 5 T 199/05

    Erbbaurecht für Windenergieanlage.

    Auszug aus LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18
    Ob die Anwendung von § 912 BGB bereits daran scheitert, dass eine Windenergieanlage nicht als Gebäude im Sinne des § 912 BGB anzusehen ist (so LG Flensburg NJW-RR 2005, 1610), kann dahinstehen.
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