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LG Frankenthal, 02.07.2020 - 1 T 165/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung
Verfahrensgang
- AG Neustadt/Weinstraße, 08.06.2020 - 4 C 42/18
- LG Frankenthal, 02.07.2020 - 1 T 165/20
- BGH, 26.08.2020 - VI ZB 48/20
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.08.2020 - VI ZB 48/20
Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom 2. Juli 2020 - 1 T 165/20 - wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen, da sie weder ausdrücklich im Gesetz vorgesehen noch vom Beschwerdegericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist (§ 574 Abs. 1 ZPO).