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   LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18   

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https://dejure.org/2020,49373
LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18 (https://dejure.org/2020,49373)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18 (https://dejure.org/2020,49373)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18 (https://dejure.org/2020,49373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Schwerer Raub in Tatmehrheit mit gemeinschaftlich versuchtem Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Anderenfalls beurteilt sich dessen Vorliegen danach, wie sich das Verhalten des ermittelnden Beamten nach außen, insbesondere in der Wahrnehmung des davon Betroffenen darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2007, Az. 1 StR 3/07 in NJW 2007, 2706).

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde anderenfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Vernehmung des Beschuldigten geschritten wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 3 Ss 85/08 in NStZ-RR 2009, 283; BGH Urteil vom 03.07.2007, Az. 1 StR 3/07 in NJW 2007, 2706).

  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl -

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt bei versuchtem Diebstahl, aber voll verwirklichtem Regelbeispiel - wie es vorliegend der Fall ist - ein versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.1984, Az. 3 StR 209/84).
  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 43/16

    (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahl (Versuchsbeginn erst mit unmittelbarem Ansetzen zur

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Es muss aber immer das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2016, Az. 2 StR 43/16 in NZM 2016, 907).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit);

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Es muss sich jedoch um eine nicht ganz unerhebliche Anstrengung handeln (vgl. BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. 4 StR 584/13 in StV 2014, 481; MüKo StGB, 3. Aufl. 2017, § 243 Rn 20; Schönke/Schröder StGB, 30. Auflage 2019, § 243 Rn 11).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Durch die Tat erlangt sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs, sei es auch nur für einen kurzen Zeitraum, zugeflossen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004, Az. 2 BvR 1136/03 in StV 2004, 409), insbesondere die Beute (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016, 1 StR 615/15).
  • BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15

    Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Durch die Tat erlangt sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs, sei es auch nur für einen kurzen Zeitraum, zugeflossen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2004, Az. 2 BvR 1136/03 in StV 2004, 409), insbesondere die Beute (vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2016, 1 StR 615/15).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 618/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Hierunter sind Gegenstände zu fassen, von denen weder auf Grund ihrer bestimmungsgemäßen Eigenschaften oder ihrer objektiven Beschaffenheit noch bei dem vom Täter beabsichtigten konkreten Einsatz eine objektive Gefahr für Leib und Leben ausgeht, die jedoch bei ihrer Verwendung durch den Täter eine diesen Werkzeugen und Mitteln vergleichbare Bedrohungswirkung entfalten (BGH, Urteil vom 18.01.2007, Az. 4 StR 394/06 in NStZ 2007, 332; Urteil vom 25.08.2007, Az. 5 StR 216/07 in NStZ-RR 2007, 375; Beschluss vom 11.05.2011, Az. 2 StR 618/10 in NStZ 2011, 703).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde anderenfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Vernehmung des Beschuldigten geschritten wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 3 Ss 85/08 in NStZ-RR 2009, 283; BGH Urteil vom 03.07.2007, Az. 1 StR 3/07 in NJW 2007, 2706).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Hierunter sind Gegenstände zu fassen, von denen weder auf Grund ihrer bestimmungsgemäßen Eigenschaften oder ihrer objektiven Beschaffenheit noch bei dem vom Täter beabsichtigten konkreten Einsatz eine objektive Gefahr für Leib und Leben ausgeht, die jedoch bei ihrer Verwendung durch den Täter eine diesen Werkzeugen und Mitteln vergleichbare Bedrohungswirkung entfalten (BGH, Urteil vom 18.01.2007, Az. 4 StR 394/06 in NStZ 2007, 332; Urteil vom 25.08.2007, Az. 5 StR 216/07 in NStZ-RR 2007, 375; Beschluss vom 11.05.2011, Az. 2 StR 618/10 in NStZ 2011, 703).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Auszug aus LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
    Die Belehrung nach § 136 Absatz 1 Satz 2 StPO soll sicherstellen, dass ein Beschuldigter nicht im Glauben an eine vermeintliche Aussagepflicht Angaben macht und sich damit unfreiwillig selbst belastet (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 4 StR 170/09 in NStZ 2010, 464).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

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