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   LG Frankenthal, 07.03.1984 - 1 T 49/84   

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LG Frankenthal, 07.03.1984 - 1 T 49/84 (https://dejure.org/1984,3989)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 07.03.1984 - 1 T 49/84 (https://dejure.org/1984,3989)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 07. März 1984 - 1 T 49/84 (https://dejure.org/1984,3989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 326
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus LG Frankenthal, 07.03.1984 - 1 T 49/84
    Übernimmt Ä wie hier - das Vollstreckungsgericht den mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr übereinstimmenden Grundbuchbeschrieb in die Terminsbestimmung, so hat es mindestens zusätzlich einen Hinweis auf die inzwischen geänderte Nutzungsart zu geben, denn Sinn und Zweck der Bekanntmachung der Terminsbestimmung ist es auch, Kaufinteressenten auf die Versteigerung aufmerksam zu machen und durch die Konkurrenz der Bieter eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Verkehrswert möglichst entsprechenden Gebot zu erreichen (BGH, NJW 1961, 1012 und NJW 1979, 162).
  • BGH, 21.02.1961 - VI ZR 99/60
    Auszug aus LG Frankenthal, 07.03.1984 - 1 T 49/84
    Übernimmt Ä wie hier - das Vollstreckungsgericht den mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr übereinstimmenden Grundbuchbeschrieb in die Terminsbestimmung, so hat es mindestens zusätzlich einen Hinweis auf die inzwischen geänderte Nutzungsart zu geben, denn Sinn und Zweck der Bekanntmachung der Terminsbestimmung ist es auch, Kaufinteressenten auf die Versteigerung aufmerksam zu machen und durch die Konkurrenz der Bieter eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Verkehrswert möglichst entsprechenden Gebot zu erreichen (BGH, NJW 1961, 1012 und NJW 1979, 162).
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