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   LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20   

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https://dejure.org/2021,18797
LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20 (https://dejure.org/2021,18797)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09.06.2021 - 1 O 4/20 (https://dejure.org/2021,18797)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 1 O 4/20 (https://dejure.org/2021,18797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Autounfall: Kein Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Kein Schadensersatz bei Vorhandensein von teilweise inkompatiblen Schäden

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht reparierte Vorschäden am PKW können Schadensersatzanspruch vollständig entfallen ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Verschweigen von nicht reparierten Vorschäden am Pkw anlässlich eines Verkehrsunfalls

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Leistungspflicht der Kfz-Versicherung, weil Unfallopfer Vorschäden am Auto verschweigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorschäden am Auto verschwiegen: Versicherung muss nicht zahlen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht reparierte Vorschäden am PKW können Schadensersatzanspruch vollständig entfallen lassen - LG Frankenthal zum Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 574
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankenthal, 10.01.2020 - 4 O 494/15

    400.000,00 Euro Schmerzensgeld für das Opfer eines Verkehrsunfalls?

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20
    Dieser Ansicht schließt sich die Kammer an (so auch im Urteil vom 03.08.2016, Az. 4 O 10/16 sowie Urteil vom 16.12.2016, Az. 4 O 494/15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2003 - 2 M 34/03
    Auszug aus LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20
    Denn wenn - wie hier - nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und der Anspruchsteller zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, er das Vorliegen solcher Vorschäden bestreitet, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2004, 16 U 195/03, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004, 14 U 144/03, BeckRS 2003 18344).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2004 - 16 U 195/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erweislich unwahrer Vortrag des Klägers zu

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20
    Denn wenn - wie hier - nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und der Anspruchsteller zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, er das Vorliegen solcher Vorschäden bestreitet, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2004, 16 U 195/03, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004, 14 U 144/03, BeckRS 2003 18344).
  • LG Bielefeld, 04.08.2021 - 4 O 10/16
    Auszug aus LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20
    Dieser Ansicht schließt sich die Kammer an (so auch im Urteil vom 03.08.2016, Az. 4 O 10/16 sowie Urteil vom 16.12.2016, Az. 4 O 494/15).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20
    Denn auf Grund dieses Vorschadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch das frühere Ereignis verursacht worden sind und/oder dass dort bereits erhebliche Vorschäden vorhanden waren (so OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999, 16 U 33/98, BeckRS 9998, 29916).
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 14 U 144/03

    Schlüssigkeit der Klage bei Verschweigen von Vorschäden; Entbehrlichkeit eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20
    Denn wenn - wie hier - nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und der Anspruchsteller zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, er das Vorliegen solcher Vorschäden bestreitet, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2004, 16 U 195/03, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004, 14 U 144/03, BeckRS 2003 18344).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2024 - 6 O 10/24
    Das lässt den Umkehrschluss zu, dass bei einer Entscheidung in der ersten Instanz durch einen einzelnen Richter auch im Beschwerdeverfahren ein Mitglied des Senats allein zur Entscheidung berufen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.06.2020 - 1 O 4/20 -, n.v.; VGH Kassel, Beschl. v. 4. September 2023 - 3 E 1117/23 -, juris Rn.1 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 10. Mai 2023 - 1 E 54/23 -, juris Rn. 1).
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