Rechtsprechung
LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HK O 23/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung eines Sonderprüfers im Zusammenhang mit der Bestellung des Sonderprüfers zur Überwachung und Prüfung einer Maßnahme der Geschäftsführung
- Betriebs-Berater
Sonderprüfung des GmbH-Geschäftsführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 2012, 2970
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 248/95
Rechtsnatur von Honorarforderungen einer Anwaltssozietät
Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
C ist durch das Schreiben der IHK Rhein-Neckar vom 11. Mai 2011 ausdrücklich als Mitglied der "KEIPER & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft" zum Sonderprüfer bestellt worden mit der Folge, dass das Honorar der Gesellschaft zusteht (vgl. BGH NJW 96, 2859 betreffend eine Sozietät von Rechtsanwälten). - KG, 06.02.2006 - 23 U 206/04
GmbH: Mitgliedschaftsrechte eines durch Einziehungsbeschluss ausgeschiedenen …
Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
Der Beklagten hilft auch die Berufung auf die Entscheidung des Kammergerichts in NZG 2006, 437) nicht weiter. - OLG Frankfurt, 26.11.1996 - 5 U 111/95
Fortgeltung der Gesellschafterrechte bei Einziehung von GmbH-Geschäftsanteil …
Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
Für den Fall einer nach Kündigung des Gesellschafters beschlossenen Einziehung seines Geschäftsanteils gegen Entschädigung hat auch das OLG Frankfurt (NJW-RR 1997, 612 ) entschieden, dass die Gesellschafterrechte bis zur Leistung des Einziehungsentgeltes fortbestehen und auch nicht zum Ruhen kommen. - OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 5 U 189/09
GmbH-Recht: Zwangsweise Entziehung eines Geschäftsanteils
Auszug aus LG Frankenthal, 09.08.2012 - 2 HKO 23/12
Soweit sich die Beklagte für ihre Auffassung auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.10.2010 - Az: 5 U 189/09 - (veröffentlicht in GmbHR 2011, 1320) beruft, betraf der dort entschiedene Fall die zwangsweise Einziehung eines Geschäftsanteils und nicht den der - wie hier - Kündigung der Gesellschafterstellung durch einen Gesellschafter.