Rechtsprechung
LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 339 Abs 1 ZPO, § 97 UrhG
Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Einspruchsfristbeginn nach Tenorberichtigung eines Versäumnisurteils; öffentliches Zugänglichmachen von Produktbildern in einem ebay-Angebot; Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Beseitigung von Internetinhalten Dritter nach ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwendung eines Fotos ohne Zustimmung für ein Angebot bei ebay im Internet (hier: Wasserschläuche); Schadensersatzanspruch wegen Verwendung des Lichtbildes hinsichtlich Lizenzanalogie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 21.08.2014 - 6 O 202/14
- LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
- OLG Zweibrücken, 19.05.2016 - 4 U 45/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
Denn die Verwenderseite der Vertragsfassung hatte es in der Hand ihren Willen zu formulieren und muss sich daran festhalten lassen (vgl. dazu auch LG Halle, MMR 2012, 751, 752). - LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
Zwar mag der eine Webseite betreibende Schuldner, dem eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden ist, verpflichtet sein, nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (LG Saarbrücken, 9 O 258/08 - Rz. 15, zitiert nach juris; vgl. auch KG NJW-RR 2010, 968, 970 zur Einwirkungspflicht auf Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf persönlichkeitsverletzende Trefferanzeigen). - BGH, 28.06.2000 - XII ZB 157/99
Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Falle der Urteilsberichtigung
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
Den Parteien wird insoweit zugemutet, in ihren Entschließungen zur Einigung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor sie gemäß § 319 ZPO richtiggestellt wird (vgl. BGH NJW-RR 2001, 211).
- KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
Zwar mag der eine Webseite betreibende Schuldner, dem eine bestimmte Gestaltung einer Homepage untersagt worden ist, verpflichtet sein, nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (…LG Saarbrücken, 9 O 258/08 - Rz. 15, zitiert nach juris; vgl. auch KG NJW-RR 2010, 968, 970 zur Einwirkungspflicht auf Suchmaschinenbetreiber im Hinblick auf persönlichkeitsverletzende Trefferanzeigen). - BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88
"Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
Als Bemessungsgrundlage für dasjenige, was vernünftige Parteien bei Abschluss des Lizenzvertrags in Kenntnis der wahren Rechtslage und der gesamten Umstände des konkreten Falls vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), kann vorliegend jedenfalls im Rahmen des § 287 ZPO als Grundlage auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) zurückgegriffen werden. - BGH, 21.10.2010 - III ZR 17/10
Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Datenverwendung im …
Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2015 - 6 O 202/14
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass aus einer übernommenen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung nicht die Pflicht zur Beseitigung von Internetinhalten Dritter abgeleitet werden kann und die allein für die Unterlassung versprochene Vertragsstrafe nicht verwirkt wird (MMR 2011, 69).