Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 10.02.2022 - 8 O 90/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5956
LG Frankenthal, 10.02.2022 - 8 O 90/21 (https://dejure.org/2022,5956)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.02.2022 - 8 O 90/21 (https://dejure.org/2022,5956)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 8 O 90/21 (https://dejure.org/2022,5956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gewinn beim Online-Casino: Pech für Glücksspielgewinner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen in Malta ansässiges Online-Spielcasino

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen; Rückerstattung der geleisteten Spieleinsätze

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung, wenn Online-Casino keine deutsche Lizenz besitzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen in Malta ansässiges Online-Spielcasino

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alles anders bei der Auszahlung von Spielgewinnen bei online-Casinos ohne Lizenz?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen in Malta ansässiges Online-Spielcasino - Bei nicht lizensierten Glücksspielen oder Wetten besteht kein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung des Gewinns

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 13.09.2022 - 5 U 28/22

    Online-Glücksspiel: Anspruch des Spielers auf Gewinnauszahlung gegen ein

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10.02.2022 - 8 O 90/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte, die ihre Berufung am 28.12.2021 eingelegte Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10.02.2022 - 8 O 90/21 - mit Schriftsatz vom 22.04.2022 zurückgenommen hat, wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt, § 516 Abs. 3 ZPO.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht