Rechtsprechung
LG Frankenthal, 11.11.2010 - 7 O 47/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 355 Abs 2 BGB, § 358 Abs 3 S 1 BGB, § 358 Abs 3 S 2 BGB, § 358 Abs 3 S 3 BGB, § 358 Abs 5 BGB
Verbraucherdarlehen zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung von auf ein gewährtes Darlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
Wird zitiert von ...
- LG Frankenthal, 28.06.2016 - 7 O 548/15
Widerrufsbelehrung beim Darlehensvertrag: Belehrung über die Dauer der …
Wurde der zweite Satz einer Belehrung zu finanzierten Geschäften nicht entsprechend dem Gestaltungshinweis Nr. 8 der in der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 07.12.2004 geltenden Anlage 2 zur BGB-InfoVO durch den grundstücksbezogenen Satz ersetzt, sondern zusätzlich eingefügt, so ist eine solche Ergänzung nur dann geeignet, eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung zu begründen, wenn sie einen für den Verbraucher relevanten Teil der Belehrung betrifft, d.h. tatsächlich ein verbundenes Geschäft vorliegt (vgl. LG Frankenthal, 11. November 2010, 7 O 47/10).(Rn.22)(Rn.23).23 Eine solche Ergänzung ist jedoch nur dann geeignet, eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung zu begründen, wenn sie einen für den Verbraucher relevanten Teil der Belehrung betrifft, d.h. tatsächlich ein verbundenes Geschäft vorliegt (vgl. Urteil der Kammer v. 11.11.2010 - 7 O 47/10, juris Rn. 41).