Rechtsprechung
LG Frankenthal, 12.03.2014 - 6 O 239/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 BGB, § 250 BGB, § 254 BGB, § 823 BGB, § 7 StVG
Verkehrsrecht: Haftungsquoten bei Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Überholvorgang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aufgrund Verkehrsunfall nach Überholvorgang
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftungsquoten bei Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Überholvorgang
Wird zitiert von ...
- LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13 So hat das LG Frankenthal in seiner Entscheidung vom 12.03.2014, Az.: 6 O 239/12, an der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage im Rahmen der Schadensermittlung nach § 287 ZPO festgehalten (LG Frankenthal BeckRS 2014, 06721).