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   LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18   

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https://dejure.org/2019,25138
LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18 (https://dejure.org/2019,25138)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 12.03.2019 - 6 O 313/18 (https://dejure.org/2019,25138)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 12. März 2019 - 6 O 313/18 (https://dejure.org/2019,25138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 97 Abs 2 S 3 UrhG, § 97a UrhG, § 249 BGB, § 287 ZPO
    Geltendmachung von Schadensersatz und Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung durch Download eines Computerspiels

  • kanzlei.biz

    Überhöhte Abmahnkosten bei illegalem Hochladen eines Computerspiels

  • internetrechtsiegen.de

    Urheberrechtsverletzung - Abmahnkosten und Schadenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berechnung von Abmahnkosten und Schadenersatz für illegalen Spiele-Download

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Soweit der Klägervertreter auf eine Entscheidung des EuGH vom 28.07.2016, Az.: C-57/15 rekurriert, kann auch dieses nicht zur Annahme eines höheren außergerichtlichen Gegenstandswertes führen.
  • OLG Köln, 08.05.2013 - 6 W 256/12

    Inanspruchnahme des Inhabers eines Internetanschlusses wegen

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Diese durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13

    Überkompensation bei Filesharingklagen

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Berechnungsmethode wegen deren Nähe zu einem Pauschalschadenersatz insbesondere gegenüber einer unentgeltlich handelnden Person stets die Gefahr birgt, dass eine Überkompensation (AG Düsseldorf 57 C 3122/13, BeckRS 2014, 11549) eintritt.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Denn der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass Voraussetzung für den Schadenersatz nach Lizenzanalogie lediglich die theoretische rechtliche Möglichkeit der Lizenzeinräumung ist (BGH GRUR 2016, 1280); die Klägerin ist unbestritten ausschließliche Nutzungsrechteinhaberin und könnte theoretisch eine dahingehende Lizenz erteilen.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Die Lizenzanalogie läuft also auf die Fiktion eines Lizenzvertrages hinaus (BGH GRUR 1990, 1008).
  • OLG Hamburg, 07.11.2013 - 5 U 222/10

    Gnutella - Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Darlegungs- und

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Diese durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18
    Diese durch die Rechtsprechung im Bereich der Musiktitel entwickelte Berechnungsmethode fußt auf der Überlegung, darauf abzustellen, wie häufig aufgrund der Beteiligung des Verletzers an der Tauschbörse von unbekannten Dritten auf die geschützten Titel theoretisch zugegriffen worden ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11, juris Rn. 41 f.; Beschluss vom 08. Mai 2013 - 6 W 256/12, juris Rn. 9; OLG Hamburg, Urteil vom 07. November 2013 - 5 U 222/10, juris Rn. 70 ff., jeweils für Musiktitel).
  • OLG Nürnberg, 28.10.2019 - 3 U 1387/19

    Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung

    Teilweise wird dies aufgrund der wesensverschiedenen Downloadgeschwindigkeiten verneint (LG Frankenthal, Urteil vom 12.03.2019 - 6 O 313/18, BeckRS 2019, 17402, Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19

    Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen

    In dieselbe Richtung gehen die Erwägungsgründe einer Entscheidung des LG Frankenthal (Urteil vom 12.3.2019 - 6 O 313/18 - juris).
  • AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20

    Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden

    Denn es ist angesichts des mitunter hohen Zeitbedarfs für das Gericht nicht auszuschließen, dass es sich um ein und denselben, möglicherwiese wegen der Datenmengen längere Zeit andauernden Filesharing-Vorgang handelt (vgl. dazu LG Frankenthal, Urteil vom 12.03.2019 - 6 O 313/18, zit. n. juris), den der von der Klägerin eingeschaltete Recherchedienst lediglich viermal beobachtete.
  • AG Kassel, 19.11.2019 - 410 C 2389/19

    Abmahnung aufgrund Filesharing - Deckelung des Gegenstandswertes

    Denn es ist angesichts des mitunter hohen Zeitbedarfs für das Gericht nicht auszuschließen, dass es sich um ein und denselben, möglicherwiese wegen der Datenmengen längere Zeit andauernden Filesharing-Vorgang handelt (vgl. dazu LG Frankenthal, Urteil vom 12.03.2019 - 6 O 313/18, zit. n. juris), den der von der Klägerin eingeschaltete Recherchedienst lediglich viermal beobachtete.
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