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   LG Frankenthal, 15.11.2017 - 3 O 119/17, 4 U 153/17   

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https://dejure.org/2017,61340
LG Frankenthal, 15.11.2017 - 3 O 119/17, 4 U 153/17 (https://dejure.org/2017,61340)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15.11.2017 - 3 O 119/17, 4 U 153/17 (https://dejure.org/2017,61340)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 15. November 2017 - 3 O 119/17, 4 U 153/17 (https://dejure.org/2017,61340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 437 Nr 2 BGB, § 434 Abs 1 BGB, § 441 Abs 4 BGB
    Berechtigung des Käufers zur Minderung des für ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges geleisteten Kaufpreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit eines Neufahrzeugs (hier: Nichteinhaltung der Einstufung des Fahrzeugs in die Euro-5-Norm)

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kempten, 29.03.2017 - 13 O 808/16

    Mängelgewährleistungsrechte bei einem vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

    Auszug aus LG Frankenthal, 15.11.2017 - 3 O 119/17
    Ein Durchschnittskäufer eines Neufahrzeugs kann davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte nicht nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die dafür sorgt, dass der Prüfstandlauf erkannt und über entsprechende Programmierung der Motorsteuerung der Stickoxidausstoß reduziert wird (vgl. auch LG Kempten BeckRS 2017, 106279).

    Das Aufspielen eines Software-Updates auf das Fahrzeug ändert hieran nichts (vgl. LG Kempten BeckRS 2017, 106279).

  • OLG Naumburg, 29.06.2020 - 8 U 39/20

    Dieselskandal, Audimotor EA 896 Gen2, Ansprüche nicht verjährt

    Alternativ zur Rückabwicklung des Kaufvertrags wird teilweise (ohne Rückgabe des Fahrzeugs und Vorteilsausgleich) ein Schadensersatzanspruch auf Ausgleich des Mangel-Minderwerts zuerkannt, welcher auf 10 % bis 20 % des Kaufpreises geschätzt wird (vgl. hierzu Heese, NJW 2019, 257, 261 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 19.05.2006, V ZR 264/05, Rn. 21 ff, zitiert nach juris, sowie LG Bremen, Urt. v. 12.04.2019, 4 O 365/18, Rn. 53 ff; LG Koblenz, Urt. v. 01.02.2019, 15 O 136/18, Rn. 39 ff; siehe auch LG Frankenthal, Urt. v. 15.11.2017, 3 O 119/17, Rn. 31 f; a.A. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.12.2019, 13 U 670/19; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 29.11.2019, 17 U 77/19, Rn. 34 ff; LG Münster, Urt. v. 13.06.2018, 16 O 339/17, Rn. 32, 25-27; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Braunschweig, 07.09.2021 - 11 O 6249/20

    VW-Abgasskandal, merkantiler Minderwert

    § 287 ZPO erleichtert die Darlegungslast zwar, jedoch dürften zureichende Anhaltspunkte für die behauptete Höhe des merkantilen Minderwertes beizubringen sein, zumal er aus Sicht des Unterzeichners mit 25% des gezahlten Kaufpreises möglicherweise eher reichlich hoch angesetzt sein dürfte (vgl. etwa LG Frankenthal, Urteil vom 15.11.2017, 3 O 119/17, juris, Rn. 31 f., welches betreffend ein Fahrzeug, das über einen Motor vom Typ EA189 verfügt, im Rahmen der Schätzung einen kaufrechtlichen Minderungsbetrag von 10% des Kaufpreises angesetzt hat).
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