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   LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18   

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LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18 (https://dejure.org/2018,64620)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 17.10.2018 - 3 O 75/18 (https://dejure.org/2018,64620)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 3 O 75/18 (https://dejure.org/2018,64620)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Nach den insoweit höchstrichterlicher Berechnungsmethoden wird der Nutzungswert ermittelt, indem der Bruttokaufpreis mit der gefahrenen Kilometeranzahl multipliziert und sodann ins Verhältnis zur erwarteten Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges gesetzt wird (vgl. z.B. BGHZ 115, 47; BGH NJW 2004, 2299).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15 -, Rn. 25, juris m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Aufgrund des aus der strikten Anwendung der Differenzhypothese folgenden schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbotes darf der Geschädigte im Fall der Zuerkennung von Schadensersatz auch nicht bessergestellt werden als er ohne das schädigende Ereignis stände (st. Rspr., vgl. BGHZ 30, 29; BGHZ 118, 312; BGH NJW 2001, 673).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.
  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Diese Vorschrift ist auf eine Aktiengesellschaft analog anwendbar (BGH, Urteil vom 09. Mai 2005 - II ZR 287/02 -, juris).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Nach den insoweit höchstrichterlicher Berechnungsmethoden wird der Nutzungswert ermittelt, indem der Bruttokaufpreis mit der gefahrenen Kilometeranzahl multipliziert und sodann ins Verhältnis zur erwarteten Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges gesetzt wird (vgl. z.B. BGHZ 115, 47; BGH NJW 2004, 2299).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Aufgrund des aus der strikten Anwendung der Differenzhypothese folgenden schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbotes darf der Geschädigte im Fall der Zuerkennung von Schadensersatz auch nicht bessergestellt werden als er ohne das schädigende Ereignis stände (st. Rspr., vgl. BGHZ 30, 29; BGHZ 118, 312; BGH NJW 2001, 673).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Schon eine solche stellt unter den dargelegten Voraussetzungen einen gemäß § 826 BGB zu ersetzenden Schaden dar (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03 -, BGHZ 161, 361-371, Rn. 17).
  • LG Saarbrücken, 14.06.2017 - 12 O 104/16

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt bei Fahrzeugausstattung mit den Abgaswert

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Die freiwillige Zahlung das Kaufpreises (wenn auch vor dem Hintergrund der oben dargelegten Täuschung) steht der freiwilligen Überlassung von Geld zu Investitionszwecken von ihrer Bedeutung her näher und ist deshalb nicht als eine Entziehung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (LG Saarbrücken Urt. v. 14.6.2017 - 12 O 104/16, BeckRS 2017, 120408, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Auszug aus LG Frankenthal, 17.10.2018 - 3 O 75/18
    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 23/95

    Toleranzen bei der Kostenermittlung durch den Architekten; Maßgeblicher Zeitpunkt

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

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