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   LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16   

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https://dejure.org/2017,28775
LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16 (https://dejure.org/2017,28775)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18.01.2017 - 3 S 187/16 (https://dejure.org/2017,28775)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 3 S 187/16 (https://dejure.org/2017,28775)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    LG Frankenthal ändert mit Berufungsurteil die in erster Instanz voll zugesprochenen Sachverständigenkosten und spricht die Mietwagenkosten nach Schwacke zu mit Urteil vom 18.1.2017 - 3 S 187/16 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    LG Frankenthal ändert mit Berufungsurteil die in erster Instanz voll zugesprochenen Sachverständigenkosten und spricht die Mietwagenkosten nach Schwacke zu mit Urteil vom 18.1.2017 - 3 S 187/16 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Allerdings kann vom Geschädigten im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebotes grundsätzlich eine gewisse Plausibilitätskontrolle der vom Sachverständigen bei Vertragsschluss geforderten Preise verlangt werden (BGH, Urt. v. 26.04.2016, VI ZR 50/15).

    Insoweit hat der BGH ausgeführt, dass gerade wenn - wie vorliegend - Nebenkosten in Form von Fotokosten, Schreibauslagen u. ä. betroffen sind, es sich um Kosten des täglichen Lebens handelt, mit denen ein Erwachsener üblicherweise im Alltag konfrontiert ist und deren Höhe er typischerweise auch ohne besondere Sachkunde abschätzen kann (BGH, Urt. v. 26.04.2016, VI ZR 50/15).

    Davon ist der BGH nunmehr mit Urteil vom 26.04.2016 (VI ZR 50/15) unter Hinweis darauf abgerückt, dass sich die damaligen Entscheidungen lediglich mit der Frage des Grundhonorars befassten, nicht aber - wie hier - mit entstandenen Nebenkosten.

  • LG Freiburg, 24.11.2016 - 3 S 145/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Dies hält sich im Rahmen auch sonst üblicher Pauschalierungen derartiger Kosten und kann nach Ansicht der Kammer ohne weitere Einzelnachweise zugrunde gelegt werden (vgl. auch LG Freiburg, Urt. v. 24.11.2016, 3 S 145/16).

    Im Hinblick darauf schätzt die Kammer aus Gründen der Praktikabilität die Kosten nach Seitenzahl und legt insoweit 1, 80 EUR pro Seite als angemessen zugrunde, wie dies auch in den früheren Fassungen des JVEG vorgesehen war (ebenso im Ergebnis LG Bremen, Urt. v. 02.09.2016, 3 S 289/15, LG Freiburg, Urt. V. 24.11.2016, 3 S 145/16).

  • OLG Hamburg, 07.06.2016 - 8 W 85/15

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit von Schwarzweißkopien im

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Eine "Anrechnung" der Schwarzweiß-Kopien auf die Farbkopien ist nicht zulässig; beide Erstattungstatbestände finden unabhängig voneinander Anwendung (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.06.2016, 8 W 85/15).
  • LG Bremen, 02.09.2016 - 3 S 289/15

    Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfällen

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Im Hinblick darauf schätzt die Kammer aus Gründen der Praktikabilität die Kosten nach Seitenzahl und legt insoweit 1, 80 EUR pro Seite als angemessen zugrunde, wie dies auch in den früheren Fassungen des JVEG vorgesehen war (ebenso im Ergebnis LG Bremen, Urt. v. 02.09.2016, 3 S 289/15, LG Freiburg, Urt. V. 24.11.2016, 3 S 145/16).
  • LG Frankenthal, 18.01.2017 - 2 S 187/16
    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Aktenzeichen: 2 S 187/16 31 C 107/16 AG Speyer.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der tatrichterlichen Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung zur Herstellung erforderlichen Betrags im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, weil sich in ihr die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten regelmäßig niederschlagen (BGH, Urt. v. 15.10.2013, VI ZR 471/12).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit sie - wie hier - zur Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig sind (BGH, Urt. v. 22.07.2014, VI ZR 357/13).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Mit Urteilen vom 04.04.2006 (X ZR 122/05) und vom 23.01.2007 (VI ZR 67/06) hatte der BGH die Übertragung dieser Grundsätze auf die Vergütung privater Sachverständiger ausdrücklich abgelehnt.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages zur Schadensbehebung reicht grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen, es sei denn, es ergeben sich aus der getroffenen Vereinbarung Umstände, die der Rechnung die indizielle Bedeutung für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nehmen (BGH, Urt. v. 07.05.1996, VI ZR 138/95).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.01.2017 - 3 S 187/16
    Wenn der Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, so ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 1 S. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen (statt vieler BGHZ 115, 364 ff.).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

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