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LG Frankenthal, 18.05.2018 - 1 T 340/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 300 Abs 1 Nr 2 InsO, § 233 S 1 ZPO
Antrag auf Wiedereinsetzung in die Zahlungsfrist des § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 11.10.2017 - 3e IK 322/14
- LG Frankenthal, 18.05.2018 - 1 T 340/17
- BGH, 28.05.2020 - IX ZB 50/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 67/10
Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und …
Auszug aus LG Frankenthal, 18.05.2018 - 1 T 340/17
20 Entgegen der Ansicht des Schuldners wird dieser auch nicht unzumutbar belastet, wenn er unter Hinweis auf eine fehlende Auskunftsverpflichtung des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts (so die wohl h.M.: BGH ZInsO 2011, 777 ff m.w.N.; Uhlenbruck/Sternal, InsO, § 300 Rn 20;… FK-Ahrens, § 300 Rn. 22) darauf verwiesen wird, eigenen Betragsermittlungen anzustellen und gegebenenfalls (vorsorglich) auch einen größeren Betrag als die gesetzlich verlangten 35% Befriedungsquote zzgl.