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   LG Frankenthal, 19.02.2020 - 3 O 186/19   

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https://dejure.org/2020,23794
LG Frankenthal, 19.02.2020 - 3 O 186/19 (https://dejure.org/2020,23794)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 19.02.2020 - 3 O 186/19 (https://dejure.org/2020,23794)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 3 O 186/19 (https://dejure.org/2020,23794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Klageverfahren; Genussrechte: Nachweis der Zustellung einer Klageschrift; Auszahlungs- und Abrechnungsanspruch aus Genussrechtsbeteiligungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inanspruchnahme wegen Auszahlung und Abrechnung eines Auseinandersetzungsguthabens aus Genussrechtsbeteiligungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 22.05.2015 - 2 UF 19/15
    Auszug aus LG Frankenthal, 19.02.2020 - 3 O 186/19
    Davon dass dieser hinreichend der deutschen Sprache mächtig ist, war bereits bei Vorliegen der Klageschrift auszugehen, da der Klageschrift ein von diesem unterzeichnetes Schriftstück vom 27.06.2019 (Bl. 26ff. d.A.) beigefügt war, in welchem ausführlich auch komplizierte juristische Sachverhalte dargestellt werden, so dass von einem ausgesprochen guten Sprachverständnis des Direktors der Beklagten ausgegangen werden konnte (Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.5.2015 - 2 UF 19/15, NJW-RR 2015, 1157, beck-online).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Auszug aus LG Frankenthal, 19.02.2020 - 3 O 186/19
    Entsprechend dem Hinweis der Kammer mit Verfügung vom 02.10.2019 (Bl. 65 d. A.) gilt dies auch gegenüber dem Rechtsnachfolger (BGH, Urt. v. 09.02.2017 - IX ZR 67/16, BeckRs 2017, 103609, beck online, Rn. 53).
  • OLG Bremen, 01.07.2021 - 3 U 39/20

    Ermittlung des Vertragsstatuts nach einer Rechtswahlklausel in allgemeinen

    die Verschmelzung auf eine Gesellschaft einer Rechtsordnung, die keine gleichwertigen Rechte kennt, von Vornherein hätte unterbleiben müssen (vgl. LG Frankenthal, Urteil v. 19.02.2020 - Az. 3 O 186/19; LG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - 327 O 433/19 -, beide juris), kann daher dahinstehen.

    Die Beklagte hat das Bestehen von Verlusten schon gar nicht hinreichend schlüssig dargelegt (so LG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - 327 O 433/19 -, juris), geschweige denn nachgewiesen (LG Frankenthal, Urt. v. 19.02.2020 - Az. 3 O 186/19).

  • OLG Zweibrücken, 20.05.2021 - 4 U 34/20

    Auszahlungs- und Abrechnungsanspruch aus Genussrechtsbeteiligung nach

    Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 19. Februar 2020 - Az.: 3 O 186/19 - geändert:.

    das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 19. Februar 2020 - Az. 3 O 186/19 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Dresden, 08.03.2021 - 8 U 2149/20
    Zu Recht hat das Landgericht darüber hinaus eine fehlende Gleichwertigkeit daran geknüpft, dass die B-Aktien anders als die ursprünglichen Genussrechte kein Recht auf ordentliche Kündigung und Auszahlung des Genussrechtsbetrags im Sinne des § 6 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen gewähren (vgl. Landgericht Frankenthal, Urteil vom 19.02.2020 - 3 O 186/19, juris).
  • LG Regensburg, 29.09.2020 - 82 O 1808/19

    Gerichtsstand, Gesellschaft, Aktien, Verfahren, Gerichtsstandsvereinbarung,

    Die EugZVO regelt lediglich, wie zustellungsbedürftige Schriftstücke zu übermitteln sind, und nicht, welche Form zuzustellende Schriftstücke haben müssen (so auch LG Frankenthal, Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 O 186/19).
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